Daniel Kinzler schrieb:
* können wir davon ausgehen, dass Logos von freier
Software automatisch
auch frei sind? Die Antwort scheint "nein" zu sein. Die Frage bleibt
übrigens auch für "normale" Icons etwas unklar, da die GPL immer von
"Quelltext" spricht...
Hier vermischst du wieder Marken und Urheberrecht.
* wenn man ein geschütztes Logo unter die GPL (oder
GFDL) stellt, muss
man dann befürchten, dass der markenrechtliche Schutz untergraben wird?
Anscheinend leider ja - sonst würde die Frage ja nicht immer wieder
auftauchen.
Man hat ja ausdrücklich die freie Nutzung gestattet.
Laut FSF ist die
Antwort wieder "nein" - die Anwälte der Foundation scheinen da aber
anderer Ansicht zu sein, das ist einer der Gründe dafür, dass die
Wikimedia Logos nicht unter einer freien Lizenz sind.
Weil Marken- und Urheberrecht immer wieder durcheinander geschmissen
wird und darüber hinaus von Land zu Land unterschiedlich ist.
Eine ähnliche Frage stellt sich übrigens beim Recht am
eigenen Bild:
wenn ich ein Selbstportait unter die GFDL stelle, kann ich dann später
noch die Nutzung in einem bestimmten Kontext unterbinden, unter Berufung
auf das Persönlichkeitsrecht? Ich habe ja ausdrücklich zugestimmt, dass
das Bild beliebig verwendet werden kann. Kann man so eine Zustimmung
überhaupt "nur in urheberrechtlicher Hinsicht" geben?
"Frei Verwenden" heisst doch nicht, dass man sich bei der Nutzung freier
Inhalte nicht mehr an weitere Gesetze halten muss. Ansonsten könnten
sich jeder Unmensch ja darauf berufen, dass er nur den Artikel
[[Folter]] frei verwendet hat, um jemanden zu quälen.
Vielleicht sollte in GPL 3 und der nächsten GFDL deutlicher gemacht
werden auf welche Rechte es sich bezieht und dass Marken-,
Persönlichkeits-, Strafrecht von einer lizensierung unberührt bleibt.
Gruß,
Jakob
P.S: Erfolgreicher als Markenabbildungen unter GFDL zu stellen wäre aus
meiner Sicht die Verwendung einer CC-Lizenz, die sind wesentlich
kompakter und auf verschiedene Länder geprüft.