Hallo nochmal
Mir ist schon klar, dass Urheberrecht und Markenrecht nicht das selbe sind. Die Fragen, die das Statement von der FSF berührt, sind vor allem diese:
* können wir davon ausgehen, dass Logos von freier Software automatisch auch frei sind? Die Antwort scheint "nein" zu sein. Die Frage bleibt übrigens auch für "normale" Icons etwas unklar, da die GPL immer von "Quelltext" spricht...
* wenn man ein geschütztes Logo unter die GPL (oder GFDL) stellt, muss man dann befürchten, dass der markenrechtliche Schutz untergraben wird? Man hat ja ausdrücklich die freie Nutzung gestattet. Laut FSF ist die Antwort wieder "nein" - die Anwälte der Foundation scheinen da aber anderer Ansicht zu sein, das ist einer der Gründe dafür, dass die Wikimedia Logos nicht unter einer freien Lizenz sind.
Eine ähnliche Frage stellt sich übrigens beim Recht am eigenen Bild: wenn ich ein Selbstportait unter die GFDL stelle, kann ich dann später noch die Nutzung in einem bestimmten Kontext unterbinden, unter Berufung auf das Persönlichkeitsrecht? Ich habe ja ausdrücklich zugestimmt, dass das Bild beliebig verwendet werden kann. Kann man so eine Zustimmung überhaupt "nur in urheberrechtlicher Hinsicht" geben?
Gruss, Daniel