Am Sunday 18 July 2004 23:38 schrieb Ivo Köthnig:
Nee is klar,
und wenn ich als Kriterium "Jeder Student muss 3000€ für die
Scheinvergabe zahlen" einführe, ist das auch kein Zwang oder wie? Die
Studenten könnten sich ja auch in Kurse einschreiben, die _noch_ nichts
kosten... Also irgendwie kann ich dieser Logik nicht folgen.
Hmm, dann könnte man umgekehrt auch sagen, jeder hat das Recht einen
Abschluss zu bekommen, ohne auch nur irgendwas dafür getan zu haben. Das
wäre dann das andere Extrem...
Wir scheinen hier irgendwie sehr aneinander vorbei zu reden. Ich rede doch
überhaupt gar nicht von intellektuellen Leistungen. Es geht nur um
Verwertungsrechte. Und die haben nun mal bei demjenigen zu liegen, der sie
erbringt (nach geltender Rechtsauffassung; dass ich persönlich auch nichts
von dieser ganzen Geldschneiderei und Kundenverfolgerei, die die Musik- und
Filmindustrie in letzter Zeit so abzieht, halte, ist erstmal nebensächlich).
Wenn der Dozent meint, das man damit irgend eine fürs
Studium relevante
Leistung nachweist, ist so eine Forderung doch nur gerecht. 3000 Euro zu
bezahlen ist sicher keine solche Forderung.
Die Lizenzen der Arbeiten der Studenten zu bestimmen ist auch keine.
Kreativ zu sein und mit anderen
zusammenzuarbeiten kann man sicher nicht so schnell als irrelevantes
Kriterium abweisen.
Das wäre ok, wenn er ein eigenes Wiki einrichtet, was einen nicht zwingt,
seine Texte unter einer bestimmten Lizenz zu veröffentlichen.
Das man damit seine Leistung in diesem Fall unter
einer
speziellen Lizenz veröffentlichen muss, ist erstmal nur ein Nebeneffekt.
Das ist einzig und alleine worum es mir hierbei ging. Diese Diskussion ist
warscheinlich eher theoretisch, aber es geht mir hier ums Prinzip.
-Ben