Am Sunday 18 July 2004 23:38 schrieb Ivo Köthnig:
Nee is klar, und wenn ich als Kriterium "Jeder Student muss 3000€ für die Scheinvergabe zahlen" einführe, ist das auch kein Zwang oder wie? Die Studenten könnten sich ja auch in Kurse einschreiben, die _noch_ nichts kosten... Also irgendwie kann ich dieser Logik nicht folgen.
Hmm, dann könnte man umgekehrt auch sagen, jeder hat das Recht einen Abschluss zu bekommen, ohne auch nur irgendwas dafür getan zu haben. Das wäre dann das andere Extrem...
Wir scheinen hier irgendwie sehr aneinander vorbei zu reden. Ich rede doch überhaupt gar nicht von intellektuellen Leistungen. Es geht nur um Verwertungsrechte. Und die haben nun mal bei demjenigen zu liegen, der sie erbringt (nach geltender Rechtsauffassung; dass ich persönlich auch nichts von dieser ganzen Geldschneiderei und Kundenverfolgerei, die die Musik- und Filmindustrie in letzter Zeit so abzieht, halte, ist erstmal nebensächlich).
Wenn der Dozent meint, das man damit irgend eine fürs Studium relevante Leistung nachweist, ist so eine Forderung doch nur gerecht. 3000 Euro zu bezahlen ist sicher keine solche Forderung.
Die Lizenzen der Arbeiten der Studenten zu bestimmen ist auch keine.
Kreativ zu sein und mit anderen zusammenzuarbeiten kann man sicher nicht so schnell als irrelevantes Kriterium abweisen.
Das wäre ok, wenn er ein eigenes Wiki einrichtet, was einen nicht zwingt, seine Texte unter einer bestimmten Lizenz zu veröffentlichen.
Das man damit seine Leistung in diesem Fall unter einer speziellen Lizenz veröffentlichen muss, ist erstmal nur ein Nebeneffekt.
Das ist einzig und alleine worum es mir hierbei ging. Diese Diskussion ist warscheinlich eher theoretisch, aber es geht mir hier ums Prinzip.
-Ben