On Thursday, March 18, 2004 1:43 PM
Ulrich Fuchs <mail(a)ulrich-fuchs.de> wrote:
Das heißt dann
nämlich: Jedes Zitat aus einem Buch, dessen Autor oder
Übersetzer seit wenigen als 70 Jahren tot ist, jede Nennung von
markenrechtlich geschützten Namen aus den Artikeln raus.
Nein, heißt es nicht. Der Text als Ganzes ist ein Dokument, und in
dem wird zitiert. Das Dokument sind nicht die einzelnen Absätze (von
denen einer ein Zitat wäre). Der Text als ganzes Dokument ist auch
das, was lizenziert wird, also kann man problemlos zitieren.
Bilder sind nach Auffassung der meisten hier eigenständige Dokumente
im Sinne der GNU FDL und nicht Teile des Artikels (u.a. deshalb, weil
sie in mehreren Artikeln verwendet werden können). Wenn das Bild
nicht frei ist, ist es eben kein Zitat mehr, weil es nichts gibt, in
das Zitat eingebettet ist, sondern das komplette(!) Dokument ist
"woanders her".
Ja, so ist es wohl. Es würde mich allerdings sehr freuen, wenn mich ein
Jurist vom Gegenteil überzeugen könnte oder wir eine Möglichkeit finden,
dass (derzeit problematische) Bilder Bestandteil des Dokuments werden
können.
Viele Grüße
Arne
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