On Thursday, March 18, 2004 1:43 PM Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de wrote:
Das heißt dann nämlich: Jedes Zitat aus einem Buch, dessen Autor oder Übersetzer seit wenigen als 70 Jahren tot ist, jede Nennung von markenrechtlich geschützten Namen aus den Artikeln raus.
Nein, heißt es nicht. Der Text als Ganzes ist ein Dokument, und in dem wird zitiert. Das Dokument sind nicht die einzelnen Absätze (von denen einer ein Zitat wäre). Der Text als ganzes Dokument ist auch das, was lizenziert wird, also kann man problemlos zitieren.
Bilder sind nach Auffassung der meisten hier eigenständige Dokumente im Sinne der GNU FDL und nicht Teile des Artikels (u.a. deshalb, weil sie in mehreren Artikeln verwendet werden können). Wenn das Bild nicht frei ist, ist es eben kein Zitat mehr, weil es nichts gibt, in das Zitat eingebettet ist, sondern das komplette(!) Dokument ist "woanders her".
Ja, so ist es wohl. Es würde mich allerdings sehr freuen, wenn mich ein Jurist vom Gegenteil überzeugen könnte oder wir eine Möglichkeit finden, dass (derzeit problematische) Bilder Bestandteil des Dokuments werden können.
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de