Am Dienstag, 9. Dezember 2003 16:30 schrieb Bodo Wiska:
Bei der Gründungssitzung müssen 7 Personen zugegen
sein, deren
Unterschriften unter das Gründungsprotokoll von einem anwesenden Notar
beglaubigt werden. Vertretung habe ich hier noch nicht erlebt, kann ich
aber aus dem Ärmel auch nicht vortragen. Ggf. geht es mit einer ebenfalls
notariell beglaubigten Vollmacht oder indem die Gründungssatzung sowie die
Gründungserklärung zuvor per Post zugegangen und ihre Verifizierung
ihrerseits wiederum notariell am Wohnort des abwesenden Mitgliedes
dokumentiert wird. Es dürften dann auch keine Abweichungen im Text zur
Vorlage vor Ort bestehen und wenn dass alles berücksichtigt wird, KÖNNTE es
gehen.... das jedoch kann ich wie gesaft abschließend nicht bewerten. Ohne
meinen Anwalt sag ich da gar nix :)) IMHO eine ziemliche Krücke, so ein
Procedere, denn es ist schon vom Gesetzgeber so gewollt, dass eine
Kfz-Zulassung anders gehandhabt wird als die Geburt einer juristischen
Person.
Vagisses also - ne notariell beglaubigte Vollmacht ist teurer als die Zugfahrt
nach Berlin....
Uli