Am Dienstag, 9. Dezember 2003 16:30 schrieb Bodo Wiska:
Bei der Gründungssitzung müssen 7 Personen zugegen sein, deren Unterschriften unter das Gründungsprotokoll von einem anwesenden Notar beglaubigt werden. Vertretung habe ich hier noch nicht erlebt, kann ich aber aus dem Ärmel auch nicht vortragen. Ggf. geht es mit einer ebenfalls notariell beglaubigten Vollmacht oder indem die Gründungssatzung sowie die Gründungserklärung zuvor per Post zugegangen und ihre Verifizierung ihrerseits wiederum notariell am Wohnort des abwesenden Mitgliedes dokumentiert wird. Es dürften dann auch keine Abweichungen im Text zur Vorlage vor Ort bestehen und wenn dass alles berücksichtigt wird, KÖNNTE es gehen.... das jedoch kann ich wie gesaft abschließend nicht bewerten. Ohne meinen Anwalt sag ich da gar nix :)) IMHO eine ziemliche Krücke, so ein Procedere, denn es ist schon vom Gesetzgeber so gewollt, dass eine Kfz-Zulassung anders gehandhabt wird als die Geburt einer juristischen Person.
Vagisses also - ne notariell beglaubigte Vollmacht ist teurer als die Zugfahrt nach Berlin....
Uli