Matthias Richter schrieb:
Enzyklopädien haben einen unschätzbaren Vorteil vor
Fundstellen im Netz:
Man kann sich auf sie als Autorität berufen. Im Land der Zertifikate und
Bescheinigungen sollte man diesen Faktor nicht unterschätzen. Es soll
außerdem immer noch Bereiche geben, in denen nur online verfügbares
nicht als Beleg zählt (hierfür suche ich übrigens auch noch einen
vernünftigen Beleg, also nicht nur irgendwelche Mails von Leuten, aber
eine hinreichend offizielle Webseite genügt mir.).
Ich kann dir eigentlich nur einen Gegenbeweis liefern: Das
Bundespatentgericht, das auf [[Explorer]] verwies. Wenn daraus ein Trend
wird (weltweit sind zwei richterliche wikipedia-verlinkungen
dokumentiert), geht es über beweisdurchbehauptung hinaus :)
Seltsam nur, dass Brockhaus derzeit an einer
Überarbeitung der
Enzyklopädie arbeitet, die auf 30 Bände konzipiert ist...
Nicht seltsam, der Verlag kann (und muss) sich so etwas im Rahmen der
betriebsinternen Mischkalkulation erlauben. Am 27.6 wissen wir, ob sie
wirklich die Hälfte der 20.Auflage für 10 Euro verramschen.
Mathias
--
nach uns der synflood.