Matthias Richter schrieb:
Enzyklopädien haben einen unschätzbaren Vorteil vor Fundstellen im Netz: Man kann sich auf sie als Autorität berufen. Im Land der Zertifikate und Bescheinigungen sollte man diesen Faktor nicht unterschätzen. Es soll außerdem immer noch Bereiche geben, in denen nur online verfügbares nicht als Beleg zählt (hierfür suche ich übrigens auch noch einen vernünftigen Beleg, also nicht nur irgendwelche Mails von Leuten, aber eine hinreichend offizielle Webseite genügt mir.).
Ich kann dir eigentlich nur einen Gegenbeweis liefern: Das Bundespatentgericht, das auf [[Explorer]] verwies. Wenn daraus ein Trend wird (weltweit sind zwei richterliche wikipedia-verlinkungen dokumentiert), geht es über beweisdurchbehauptung hinaus :)
Seltsam nur, dass Brockhaus derzeit an einer Überarbeitung der Enzyklopädie arbeitet, die auf 30 Bände konzipiert ist...
Nicht seltsam, der Verlag kann (und muss) sich so etwas im Rahmen der betriebsinternen Mischkalkulation erlauben. Am 27.6 wissen wir, ob sie wirklich die Hälfte der 20.Auflage für 10 Euro verramschen.
Mathias