Lothar Kimmeringer wrote:
ja. aber die sollten bei dem thema deutlich kompetenter sein. und darum geht es doch letztlich, oder?
Vor allem haben die einen Topf fuer die Finanzierung von solchen Gerichtsverfahren, da deren Ziel eben unter anderem ein recht- gueltiges Urteil zur Verlinkungsfrage ist. Beim Verfahren mit Hubert Partl hat sich die letzte Instanz leider darum gedrueckt.
Nochmal: Es gibt keine Inititiative "Freedom For Links" mehr. Der Verein wurde aufgelöst, er macht keine Aktionen mehr und es gibt auch kein Vermögen des Vereins. Die Domain und die Marke ist noch registriert, um sie von Missbrauch zu schützen; ein bekannter Münchner Anwalt hat da nämlich ein gewisses Interesse dran.
Das verbliebene Geld der letzten Spendenaktion liegt auf einem Anderkonto unter Verwaltung eines Rechtsanwalts (der hier im Thread bereits genannt wurde) und des betroffenen Abgemahnten (der hier ebenfalls bereits erwähnt wurde). Würde FFL noch existieren, wäre es vermutlich naheliegend, das verbleibene Spendengeld für das Berufungsverfahren des Falles Alvar Freude einzusetzen, da es den Verein aber nun nicht mehr gibt, existiert auch keine Vermittlungsinstanz zwischen Anderkonto für einen "Altfall" und einem Einsatz für aktuelle Fälle.
MfG -asb