Lothar Kimmeringer wrote:
> ja. aber die sollten bei dem thema deutlich
kompetenter sein. und
> darum geht es doch letztlich, oder?
Vor allem haben die einen Topf fuer die Finanzierung
von solchen
Gerichtsverfahren, da deren Ziel eben unter anderem ein recht-
gueltiges Urteil zur Verlinkungsfrage ist. Beim Verfahren mit Hubert
Partl hat sich die letzte Instanz leider darum gedrueckt.
Nochmal: Es gibt keine Inititiative "Freedom For Links" mehr. Der Verein
wurde aufgelöst, er macht keine Aktionen mehr und es gibt auch kein
Vermögen des Vereins. Die Domain und die Marke ist noch registriert, um
sie von Missbrauch zu schützen; ein bekannter Münchner Anwalt hat da
nämlich ein gewisses Interesse dran.
Das verbliebene Geld der letzten Spendenaktion liegt auf einem
Anderkonto unter Verwaltung eines Rechtsanwalts (der hier im Thread
bereits genannt wurde) und des betroffenen Abgemahnten (der hier
ebenfalls bereits erwähnt wurde). Würde FFL noch existieren, wäre es
vermutlich naheliegend, das verbleibene Spendengeld für das
Berufungsverfahren des Falles Alvar Freude einzusetzen, da es den Verein
aber nun nicht mehr gibt, existiert auch keine Vermittlungsinstanz
zwischen Anderkonto für einen "Altfall" und einem Einsatz für aktuelle
Fälle.
MfG -asb