Hallo!
Zitat: "Die Frage ist ja auch ob dieses Urteil überhaupt für die Wikipedia gilt, meines Wissen´s steht keiner der entsprechenden Server in Deutschland. Und die Domain ist auch nicht in Deutschland registriert."
Und genau DAS ist der Punkt. Gilt dieses Urteil überhaupt? Das ganze ist sozusagen gerade in Klärung, habe einen befreundeten Staatsanwalt gebeten, sich das einmal anzusehen, vor allem unter Zuhilfenahme des Urteils.
Richtig... das Urheberrecht wird nach deutschem Recht behandelt. Allerdings geht es gerade nicht ums Urheberrecht, sondern um Datenschutzregularien, um Mediengesetze.
Ich bitte die Mitstreiter daher noch um ein wenig Geduld.
Lieben Gruss, Wolfram Alster