Erstmals zusätzliches Schmerzensgeld für unerlaubtes Kopieren von Homepage-Inhalten
Die Übernahme online bereitgestellter Aufsätze ohne Zustimmung des Website-Betreibers ist verboten. Handelt es sich um "hochwertige" Texte, wird nicht nur Schadensersatz fällig, sondern auch noch ein Schmerzensgeld. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.