Ich bin heute über den Bildindex der Kunst und Architektur gestolpert http://www.bildindex.de
In der Preisliste (http://www.fotomarburg.de/fmwebsite/fmrpreis.htm) für Abzüge und Co. fand ich den Satz: "Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Projekten im Internet sind kostenlos, wenn dem Bildarchiv die URL der Internetseite mitgeteilt wird und die Quellenangabe "Bildarchiv Foto Marburg" erfolgt."
Wenn wir die digitalen Bilder des Archivs nutzen dürften (teilweise sicherlich Public Domain) dann wären da eine Menge zu holen.
Hat dort schon mal jemand nachgefragt?
Stefan Kühn
* Stefan Kühn kuehns@uni-trier.de [2004-10-21 13:32]:
Ich bin heute über den Bildindex der Kunst und Architektur gestolpert http://www.bildindex.de
In der Preisliste (http://www.fotomarburg.de/fmwebsite/fmrpreis.htm) für Abzüge und Co. fand ich den Satz: "Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Projekten im Internet sind kostenlos, wenn dem Bildarchiv die URL der Internetseite mitgeteilt wird und die Quellenangabe "Bildarchiv Foto Marburg" erfolgt."
Wenn wir die digitalen Bilder des Archivs nutzen dürften (teilweise sicherlich Public Domain) dann wären da eine Menge zu holen.
Klingt auf den ersten Blick nicht übel, auf den zweiten fällt aber wieder die Sache mit der kommerziellen Nutzung auf: "Veröffentlichungen auf CD-ROM werden wie in Buchpublikationen, Veröffentlichungen im Internet wie Fernsehen bzw. Werbung berechnet."
Da das Archiv die Bilder nach eigenen Angaben für wissenschaftliche, pädagogische und kulturelle Zwecke zur Verfügung stellt, halte ich es für unwahrscheinlich, dass wir die Verantwortlichen für die GFDL begeistern können - immerhin könnte ein Dritter damit Kohle scheffeln, von der das Archiv keinen Cent sehen würde.
Gruß, Matthäus Wander.
- Stefan Kühn kuehns@uni-trier.de [2004-10-21 13:32]:
Ich bin heute über den Bildindex der Kunst und Architektur gestolpert http://www.bildindex.de
In der Preisliste (http://www.fotomarburg.de/fmwebsite/fmrpreis.htm) für Abzüge und Co. fand ich den Satz: "Veröffentlichungen in
wissenschaftlichen
Projekten im Internet sind kostenlos, wenn dem Bildarchiv die URL der Internetseite mitgeteilt wird und die Quellenangabe "Bildarchiv Foto Marburg" erfolgt."
Wenn wir die digitalen Bilder des Archivs nutzen dürften (teilweise sicherlich Public Domain) dann wären da eine Menge zu holen.
Klingt auf den ersten Blick nicht übel, auf den zweiten fällt aber wieder die Sache mit der kommerziellen Nutzung auf: "Veröffentlichungen auf CD-ROM werden wie in Buchpublikationen, Veröffentlichungen im Internet wie Fernsehen bzw. Werbung berechnet."
Da das Archiv die Bilder nach eigenen Angaben für wissenschaftliche, pädagogische und kulturelle Zwecke zur Verfügung stellt, halte ich es für unwahrscheinlich, dass wir die Verantwortlichen für die GFDL begeistern können - immerhin könnte ein Dritter damit Kohle scheffeln, von der das Archiv keinen Cent sehen würde.
Ich weiß halt nicht, ob sie was dagegen haben, wenn man die digitalen Bilder, die im Netz verfügbar sind, kommerziell weiternutzt, oder ob sie mit dieser Möglichkeit (weil zu schlechte Auflösung) einfach überhaupt nicht gerechnet haben.
Stefan Kühn
On Thu, 21 Oct 2004 14:31:05 +0200
Ich weiß halt nicht, ob sie was dagegen haben, wenn man die digitalen Bilder, die im Netz verfügbar sind, kommerziell weiternutzt, oder ob sie mit dieser Möglichkeit (weil zu schlechte Auflösung) einfach überhaupt nicht gerechnet haben.
Grundsaetzlich koennen Bilder, deren Schutzfrist definitiv abgelaufen ist (siehe [[Bildrechte]]) wie historische Fotos, deren Urheber nachweislich 70 Jahre tot sind, ohne Zustimmung des Anbietenden genutzt werden, es sei denn, es handelt sich bei der Website, der man sie entnimmt, um eine geschuetzte Datenbank. Das ist hier mit Sicherheit der Fall. Werden fuer ein Projekt nur einige wenige gemeinfreie Bilder unsystematisch verwendet, so unterfaellt auch das nicht dem Verbotsrecht des Datenbankbetreibers. Man sollte also auf jeden Fall mit Foto Marburg Kontakt aufnehmen, wenn man Bilder aus ihrem Webangebot nutzen moechte. In vielen Faellen wird Foto Marburg dann aber an diejenigen Stellen wie Denkmalaemter und andere Institutionen verweisen, von denen die Bilder stammen. Die Herkunft ist jeweils angegeben, es nuetzt in einem solchen Fall nichts, Foto Marburg anzuschreiben.
Klaus Graf
"Klaus Graf" klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de writes:
Grundsaetzlich koennen Bilder, deren Schutzfrist definitiv abgelaufen ist (siehe [[Bildrechte]]) wie historische Fotos, deren Urheber nachweislich 70 Jahre tot sind, ohne Zustimmung des Anbietenden genutzt werden, es sei denn, es handelt sich bei der Website, der man sie entnimmt, um eine geschuetzte Datenbank.
Der "Trick" wäre in einem solchen Fall wohl, das Produkt jetzt zu erwerben (Privatkopie?) und 10 Jahre zu warten, bis der Leistungsschutz abgelaufen ist - dann könnte man das Material der Datenbank frei zugänglich machen, wenn auch alle anderen Urheberrechte abgelaufen sind. Bei wissenschaftlichen Editionen beträgt die Schutzfrist 25 Jahre, wenn ich mich recht erinnere.
Oder spricht etwas gegen ein solches Vorgehen?