"Klaus Graf" <klaus.graf(a)geschichte.uni-freiburg.de> writes:
Grundsaetzlich koennen Bilder, deren Schutzfrist
definitiv
abgelaufen ist (siehe [[Bildrechte]]) wie historische
Fotos, deren Urheber nachweislich 70 Jahre tot sind, ohne
Zustimmung des Anbietenden genutzt werden, es sei denn, es
handelt sich bei der Website, der man sie entnimmt, um eine
geschuetzte Datenbank.
Der "Trick" wäre in einem solchen Fall wohl, das Produkt jetzt zu
erwerben (Privatkopie?) und 10 Jahre zu warten, bis der Leistungsschutz
abgelaufen ist - dann könnte man das Material der Datenbank frei
zugänglich machen, wenn auch alle anderen Urheberrechte abgelaufen sind.
Bei wissenschaftlichen Editionen beträgt die Schutzfrist 25 Jahre, wenn
ich mich recht erinnere.
Oder spricht etwas gegen ein solches Vorgehen?
--
| ,__o
| _-\_<,
http://www.gnu.franken.de/ke/ | (*)/'(*)