"Alexander Klimke" schrieb:
Es ist klar, dass ab
positiver Kenntnis über so einen Beitrag eine Löschpflicht besteht.
Und es ist logisch, daß das dann auch für Wiederholungen gelten muß -
alles andere wäre vollkommen sinnlos und stellte den Geschädigten
faktisch rechtlos, denn dann wäre es möglich, jedesmal, wenn er 10
rechtswidrige Beiträge moniert hat und diese mit Zeitverzug entfernt
wurden, dafür 20 neue einzustellen.
Aber
solange diese positive Kenntnis NICHT besteht, ist der Heise-Verlag eben
noch nicht haftbar.
Da wäre ich mir nicht so sicher.
-thh