Hallo... wie halte ichs mit "titeln" in namensbestandtteilen, zb Dr. usw... meiner meinung nach sind die Namensbestandteil und müßten mit aufgeführt sein! schließlich müssen die auch in den personalausweis, und ich fürchte es könnten sich einige beleidigt fühlen wenns in wikipedia nicht mit angegeben wird
gruß aus der eifel steffen
Moin,
On 9/18/05, S. Heinz stheinz27@compuserve.de wrote:
wie halte ichs mit "titeln" in namensbestandtteilen, zb Dr. usw... meiner meinung nach sind die Namensbestandteil und müßten mit aufgeführt sein! schließlich müssen die auch in den personalausweis, und ich fürchte es könnten sich einige beleidigt fühlen wenns in wikipedia nicht mit angegeben wird
Es gab mal ein Meinungsbild zu dem Thema - Reste davon kann man unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Formatvorlage_Biografie#Ak... nachlesen.
Liebe Grüße,
Michael 'da didi' Diederich
Michael Diederich michael.diederich@gmail.com wrote:
Moin,
On 9/18/05, S. Heinz stheinz27@compuserve.de wrote:
wie halte ichs mit "titeln" in namensbestandtteilen, zb Dr. usw... meiner meinung nach sind die Namensbestandteil und müßten mit aufgeführt sein! schließlich müssen die auch in den personalausweis, und ich fürchte es könnten sich einige beleidigt fühlen wenns in wikipedia nicht mit angegeben wird
Es gab mal ein Meinungsbild zu dem Thema - Reste davon kann man unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Formatvorlage_Biografie#Ak... nachlesen.
schön und gut (mir_isses_egal)... aber wie sieht die *rechtliche* seite aus? ich meine das durchaus ernst! meines wissens kann der zusatz verlangt werden seitens dieser peron, ich weis nict obs eine beleidigung ist den titel extra nict zu nennnen.... (meine mal so was gehört zu haben)
gruß aus der Eifel steffen
"S. Heinz" stheinz27@compuserve.de writes:
sch=F6n und gut (mir_isses_egal)... aber wie sieht die *rechtliche* seite a= us? =
Weder der Doktortitel noch der Professorentitel sind Bestandteil des Namens im Sinne von § 12 BGB. Und in einem Lexikon haben sie erst recht nichts verloren. Die wissenschaftliche Qualifikation einer Person ergibt sich aus dem Lebenslauf und ihrer Arbeit. Also bitte weglassen, es sei denn, es ginge um einen Artikel über einen Professor, der zur Zeit aktiv ist, wie [[Wolf-Rüdiger Schenke]].
Jürgen.
S. Heinz schrieb:
wie halte ichs mit "titeln" in namensbestandtteilen, zb Dr. usw...
Dr. ist kein Namensbestandteil, sondern ein akademischer Grad.
meiner meinung nach sind die Namensbestandteil und müßten mit aufgeführt sein! schließlich müssen die auch in den personalausweis, und ich fürchte es
s/müssen/können/
könnten sich einige beleidigt fühlen wenns in wikipedia nicht mit angegeben wird
Es gibt da IMHO zwischen Akademikern durchaus mal Streit, wenn der Diploment den Dr. mit "Herr XY" anredet oder der Doktor den Dekan nicht mit "Spektabilität", aber rechtlich ist das irrelevant.
Lies [[Doktor#Deutschland]].
Michael
Michael Krahe michael@michaelkrahe.de wrote:
Es gibt da IMHO zwischen Akademikern durchaus mal Streit, wenn der Diploment den Dr. mit "Herr XY" anredet oder der Doktor den Dekan nicht mit "Spektabilität", aber rechtlich ist das irrelevant.
Lies [[Doktor#Deutschland]].
da ist ja nun wirklich nicts erhellendes dabei...
ich weis nur das bei einem ex-wgmitbewohner der titel uner androhung eines bußgeldes eingetragen werden mußte! zumindest in behördenschreiben muß der titel mit angegeben werden
aber wie gesagt, mir isses egal
steffen
S. Heinz schrieb:
da ist ja nun wirklich nicts erhellendes dabei...
Es gibt nicht viel Erhellenderes... Ein Gesetz, in dem steht "Ein akademischer Grad ist Bestandteil des Namens" gibt es nicht. Also ist erst einmal vom Gegenteil auszugehen.
Schau mal ins Personalausweisgesetz § 1 oder ins Paßgesetz § 4. Da ist der Doktorgrad extra unabhängig vom Namen als Inhalt des Dokuments benannt. Wäre er Namensbestandteil, hätte man sich doch die Extra-Auflistung sparen können, findest du nicht auch? Für diese Interpretation spricht auch, dass der Doktorgrad nicht Teil des maschinenlesbaren Teils des Ausweises/Passes ist.
In Heiratsurkunden u.ä. wird der Doktorgrad übrigens nicht automatisch eingetragen, sondern nur auf speziellen Wunsch der jeweiligen Person.
zumindest in behördenschreiben muß der titel mit angegeben werden
Glaub ich nicht. Wo soll das denn festgelegt sein? Ob ich einen akademischen Grad erworben habe, geht $Behörde nichts an, solange es nicht von essentieller Bedeutung für den jeweiligen Vorgang ist.
aber wie gesagt, mir isses egal
...
Michael
Ich würde vorschlagen, dass erstmal jemand einen Musterprozess mit dem Brockhaus führt - dort stehen die Titel nämlich auch nicht drin... Aber jetzt mal ernst: Ich weiß wirklich nicht, was gegen die derzeitige Praxis einzuwenden ist, als Lemma den bloßen Namen zu nehmen und im Artikel zu erwähnen, dass der/die Betreffende promoviert hat, Professor ist usw.
Behördenschreiben sind möglicherweise etwas anderes, und aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass dann, wenn man so dumm war, einer Behörde zu erzählen, dass man den Doktortitel hat, alle anderen ihn unbedingt auch eintragen wollen. Aber diese staatlichen Regelungen (falls es sie denn geben sollte) betreffen nun wirklich keine Enzyklopädien.
Gruß
Tilman
zumindest in behördenschreiben muß der titel mit angegeben werden
Glaub ich nicht. Wo soll das denn festgelegt sein? Ob ich einen akademischen Grad erworben habe, geht $Behörde nichts an, solange es nicht von essentieller Bedeutung für den jeweiligen Vorgang ist.
keine ahnung, intresiert mich bisher nicht und auch zuküftig wohl nicht
ich hab nur das weitergegeben was ich erfahren habe und das der mensch ärger deswegen bekommen hat! (oder kam das von den niederländern.... ich weis nicht mehr)
war als anmerkung gedacht um evtl wikipedia ärger zu ersparen... aber wenns so geht - gehts halt so, wies ist, gut so...
steffen