> zumindest in behördenschreiben muß der titel mit
angegeben werden
Glaub ich nicht. Wo soll das denn festgelegt sein? Ob
ich einen
akademischen Grad erworben habe, geht $Behörde nichts an, solange es
nicht von essentieller Bedeutung für den jeweiligen Vorgang ist.
keine ahnung, intresiert mich bisher nicht und auch zuküftig wohl nicht
ich hab nur das weitergegeben was ich erfahren habe und das der mensch ärger
deswegen bekommen hat! (oder kam das von den niederländern.... ich weis
nicht mehr)
war als anmerkung gedacht um evtl wikipedia ärger zu ersparen...
aber wenns so geht - gehts halt so, wies ist, gut so...
steffen