----- Original Message ----- From: Michael Kürschner
Lehrveranstaltungen im Netz Prähistorische Materialienkunde Dr. U. Sommer
Bedingung zum Erwerb eines Leistungsscheines: -regelmäßige aktive Teilnahme -Übernahme eines Kurzreferates -Vorbereitung einer Vorführung (zu zweit) -kurzer populärer Text über ein Thema nach Wahl für Wikipedia
(www.de.wikipedia.org)
Ach, und ich dachte schon an Dr. Sommer aus der Bravo-Redaktionsküche ... wenn das die (Hoch-)Schule macht!
danke und Gruss
Ilja
Am Dienstag, 13. Juli 2004 08:02, schrieb Michael Kürschner:
-kurzer populärer Text über ein Thema nach Wahl für Wikipedia (www.de.wikipedia.org)
Woops, das geht daneben. Die meißten Unis (wohl auch die angesprochene) behalten sich das Recht der Verwertung dessen vor, was die Studenten im Rahmen des Studiums verfassen. Dabei sind insbesondere solche Referate und ähnliches inbegriffen. Das ist natürlich kein Alleinverwertungsanspruch, aber er besteht - die GNU FDL steht dem entgegen.
Naja, letztendlich kann man den entsprechenden Artikel ja als PDF hinschicken, dranschreiben, dass er für WikiPedia geschrieben ist, aber dort erst eingestellt werden darf, wenn alle Formen der GPL, GNU FDL oder CC aus diesem Medium verbannt sind ... nur für den Fall, dass der Student keinen Bock hat, etwas für WikiPedia zu verfassen (weil er sich vielleicht angepisst fühlte von jemandem dort oder ein Grundsatzproblem mit dem Projekt hat).
CU/2 Hartwin
Am Do, den 15.07.2004 schrieb harko um 17:59:
Am Dienstag, 13. Juli 2004 08:02, schrieb Michael Kürschner:
-kurzer populärer Text über ein Thema nach Wahl für Wikipedia (www.de.wikipedia.org)
Woops, das geht daneben. Die meißten Unis (wohl auch die angesprochene) behalten sich das Recht der Verwertung dessen vor, was die Studenten im Rahmen des Studiums verfassen. Dabei sind insbesondere solche Referate und ähnliches inbegriffen. Das ist natürlich kein Alleinverwertungsanspruch, aber er besteht - die GNU FDL steht dem entgegen.
Ehm, IMHO nein. In dem Moment, wo die Uni kein exklusives Verwertungsrecht erwirbt (und möchte mir bitte jemand explizit zeigen, so dies rechtlich festgelegt sein sollte), spricht doch nichts mehr gegen dual-licensing?
IANAL, Matthias
Hallo harko,
Thursday, July 15, 2004, 5:59:13 PM, you wrote:
...
Die meißten Unis (wohl auch die angesprochene) behalten sich das Recht der Verwertung dessen vor, was die Studenten im Rahmen des Studiums verfassen.
Auf welcher Grundlage?
Dabei sind insbesondere solche Referate und ähnliches inbegriffen. Das ist natürlich kein Alleinverwertungsanspruch, aber er besteht
Ich kann tatsächlich gar keine Anspruchsgrundlage sehen. Die Uni darf die Arbeiten der Studenten ohne deren Zustimmung nicht verwerten.
Denkbare Ausnahme wäre, wenn die Arbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erstellt wurde (Drittmittelgeschichte o.ä.).
Siehe auch http://groups.google.com/groups?selm=fb6a1a96.0407030453.2f1e70b2%40posting.... ff
MfG Olaf, IANAL.