Hallo Marc,
Wednesday, July 14, 2004, 4:25:12 PM, you wrote:
...
Zugegebener Maßen ist die Sachlage bei Fine-Art
Photographien eine
andere, was aber bei Photographien in einem technischen Museum nicht
wirklich eine Rolle spielt, oder?
Allerdings wurden die Aufnahmen in einem technischen Musuem als
Beispiel für die Erlaubnis "FineArt" zu fotografieren angeführt.
Bzw. argumentiert, dass Fotos von Kunstwerken, die von öffentlichem
Grund aus erstellt wurden, "frei" seien. Das ist bei "FineArt" nicht
der Fall, hier hat der Urheber (bzw. die Verwertungsgesellschaft)
durchaus noch ein Wörtchen mitzureden, wie in den angebenen Artikeln
nachzulesen ist.
Bei Gebäuden ist das anders:
"[..] Im Himblick auf Rechte des Archtitekten und die Außenansicht eines
Bauwerkes hat der Gesetzgeber in § 59 UrhG entschieden, dass
Außenaufnahmen und deren Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers
(=Architekten) zulässig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die
Aufnahme nicht von einem Privatgrundstück, sondern von öffentlicher
Straße (Straße ist der öffentlich gewidmete Verkehrsraum inkl.
Fahrbahn, Gehweg und Radweg) ohne Hilfsmittel (z.B. Leiter,
Hubschrauber) aus aufgenommen wurde [..]"
Abgesehen davon wollte ich v.a.
darauf hinweisen, daß bei Innenaufnahemn in jedem Fall die Erlaubnis
des Eigentümers nötig ist, auch bei öffentlichen Gebäuden.
Für wissenschaftliche Werke gibt es Ausnahmen via Zitatrecht.
MfG
Olaf