hallo leute
... noch ne frage
angenommen ich habe ein foto, der autor gibt es total frei, unter der bedingung das es nicht verändert wird, einschlieslich des auf dem bild befindlichen namens
bei einem hier eingestellten gemälde ist es ja auch so das niemand an dem bild herumfummeln würde, bei einem bild der monalisa hier würde ja auch keiner die signatur löschen.
das bild sollte also als kunstwerk betrachtert werden mit allen konsequenzen
eh ich jezt den betreffenden überrede ein ( oder mehrere bilder ) feizugeben hätte ich das gerne gewußt.
gruß steffen
"S. Heinz" schrieb:
angenommen ich habe ein foto, der autor gibt es total frei, unter der bedingung das es nicht verändert wird, einschlieslich des auf dem bild befindlichen namens
Also gibt er es gerade nicht "total frei".
das bild sollte also als kunstwerk betrachtert werden mit allen konsequenzen
Dann kann es nicht unter die GFDL gestellt werden, denn die erlaubt ja Änderungen. Eine CC-nd-Lizenz (http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/de/) käme stattdessen in Betracht.
-thh
Thomas Hochstein ml@ancalagon.inka.de wrote:
"S. Heinz" schrieb:
angenommen ich habe ein foto, der autor gibt es total frei, unter der bedingung das es nicht verändert wird, einschlieslich des auf dem bild befindlichen namens
Also gibt er es gerade nicht "total frei".
ist schon klar (war ja nur als extrem gemeint)
das bild sollte also als kunstwerk betrachtert werden mit allen konsequenzen
Dann kann es nicht unter die GFDL gestellt werden, denn die erlaubt ja Änderungen.
also dürfte auch die gute mona verunstaltet werden? http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Mona_Lisa.jpg
gut, das würde wohl keiner machen.. bei fotos ist es wohl das problem, dass die nicht als kunst wahrgenommen wird
vielleicht sollte mensch ne art {{Kunst-GFDL}} schaffen, die alles zuläßt - nur nicht das verfälschen, na sagen wir mal das ändern der bildinformation.
steffen
Am 16.04.2005 um 21:41 schrieb S. Heinz:
also dürfte auch die gute mona verunstaltet werden? http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Mona_Lisa.jpg
Ja, genauso wie Du auch Artikel verunstalten darfst. Du darfst Dich dann nur nicht über Reverts beklagen.
gut, das würde wohl keiner machen.. bei fotos ist es wohl das problem, dass die nicht als kunst wahrgenommen wird
Das ist nicht das Problem.
Gruß, Rainer
S. Heinz schrieb:
also dürfte auch die gute mona verunstaltet werden? http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Mona_Lisa.jpg
Allein Lizenztechnisch auf jeden Fall. Das würde aber innerhalb der Wikipedia ganz eifach als Vandalismus gelten und als solcher sofort rückgängig gemacht wenn es auffliegt. Wie "Schmierereien" im Artikeltext auch.
dbenzhuser
"S. Heinz" skribis:
Thomas Hochstein ml@ancalagon.inka.de wrote:
"S. Heinz" schrieb:
angenommen ich habe ein foto, der autor gibt es total frei, unter der bedingung das es nicht verändert wird, einschlieslich des auf dem bild befindlichen namens
Also gibt er es gerade nicht "total frei".
ist schon klar (war ja nur als extrem gemeint)
das bild sollte also als kunstwerk betrachtert werden mit allen konsequenzen
Dann kann es nicht unter die GFDL gestellt werden, denn die erlaubt ja Änderungen.
also dürfte auch die gute mona verunstaltet werden? http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Mona_Lisa.jpg
Ja. Ist ja schon alt genug - der Original-Autor ist sicher schon länger tot als jede zur Zeit irgendwo gültige Schutzfrist.
gut, das würde wohl keiner machen..
Ich habe schon Varianten gesehen, wo da ein anderes Gesicht einmontiert war. (Ich glaube, das Bild gibt es nicht online, habe aber jetzt nicht gründlich gesucht ...)
Man sollte bloß nicht behaupten, dass das in der Form vom Original-Autor wäre.
Paul PS: Zur Mona Lisa betrachte mal die Links im Mona-Lisa-Artikel: http://www.geocities.com/SoHo/7022/ http://www.exploratorium.edu/exhibits/mona/mona.html
Paul Ebermann wrote:
also dürfte auch die gute mona verunstaltet werden? http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Mona_Lisa.jpg
Ja. Ist ja schon alt genug - der Original-Autor ist sicher schon länger tot als jede zur Zeit irgendwo gültige Schutzfrist.
Wie lange sind denn zur Zeit gültige Schutzfristen schon tot?
At 21:41 16.04.2005 +0200, steffen wrote: ......
vielleicht sollte mensch ne art {{Kunst-GFDL}} schaffen, die alles zuläßt
- nur nicht das verfälschen, na sagen wir mal das ändern der bildinformation.
Bingo. Das betrifft nicht nur Bilder. GFDL ist halt einfach für GPL-Software-Dokumentation erfunden worden und nicht für lexikalisch-enzyklopädische-Datensammlungen / Wiki-Artikelsammlungen. Die Konsequenz währe eine entsprechende Lizenzierung auszuarbeiten, welche u.a. Ansprüche verschieden lizenzierter Objekte innerhalb eines Dokumentes erlaubt und einige andere Unsäglichkeiten (z.B. die ausufernde Autorennennung) vernünftig regelt. Selbst die Formulierung "äquivalent frei" ist aus meiner Sicht ein fauler Kompromiss (der aber warscheinlich(??) in der Praxis selten zu Problemen führen dürfte).
GFDL:
2. Datenträgerkopien ...der Lizenzhinweis, der besagt, daß diese Lizenz auf das Dokument anzuwenden ist, in allen Kopien reproduziert wird, und daß keine weiteren Bedingungen jeglicher Art ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ zu denen dieser Lizenz hinzugefügt werden. ... ... 4. Modifikationen Unter den obigen Bedingungen unter Ziffer 2 und 3 können Sie modifizierte Versionen kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, daß Sie die modifizierte Version unter exakt dieser Lizenz herausgeben, ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ wobei die modifizierte ... 5. Dokumente Kombinieren Sie können mehrere Dokumente, die unter dieser Lizenz freigegeben sind, unter den Bedingungen unter Ziffer 4 für modifizierte Versionen miteinander kombinieren, ... ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
-->Unverändeliche Abschnitte dürfen mit dem Artikelthema nichts zu tun haben (Das nur, weil hier schon oft anders argumentiert wurde).
1. Anwendbarkeit und Definitionen ... Ein zweitrangiger Abschnitt ist ein benannter Anhang oder eine Enleitung des Dokumentes, der sich ausschließlich mit dem Verhältnis des Autors oder Verlegers des Dokumentes zu dem eigentlichen Thema des Dokumentes (oder damit zusammenhängender Dinge) beschäftigt, und der nichts enthält, das direkt zu dem eigentlichen Thema gehört. (Wenn das Dokument beispielweise ein Buch über Mathematik ist, dann darf ein zweitrangiger Abschnitt nichts über Mathematik enthalten). ...
Die unveränderlichen Abschnitte sind benannte zweitrangige Abschnitte, ...
Moins KS
Am 16.04.2005 um 18:48 schrieb S. Heinz:
angenommen ich habe ein foto, der autor gibt es total frei, unter der bedingung das es nicht verändert wird, einschlieslich des auf dem bild befindlichen namens
bei einem hier eingestellten gemälde ist es ja auch so das niemand an dem bild herumfummeln würde, bei einem bild der monalisa hier würde ja auch keiner die signatur löschen.
das bild sollte also als kunstwerk betrachtert werden mit allen konsequenzen
eh ich jezt den betreffenden überrede ein ( oder mehrere bilder ) feizugeben hätte ich das gerne gewußt.
Klarer Fall: Die Bilddatei darf (ob nun gemeinfrei oder GNU FDL) beliebig verändert werden. Unter diesen Bedingungen gibt es keinen besonderen Schutz für Kunstwerke. Wobei nicht vergessen werden sollte, dass die Lizenzen immer nur für die konkrete Bilddateien vergeben werden, nicht für das Werk selbst – das Urheberrecht bleibt unangetastet.
"Total frei, unter der Bedingung das es nicht verändert wird" ist nicht total frei und wäre eine Form der Lizenzierung, die mit der Wikipedia nicht zu vereinbaren ist.
Gruß, Rainer