Hallo miteinander,
ich finde, wir sollten auf jeden Fall vorsichtig an die Sache herangehen, und keine unüberlegten Schritte tun.
1. Wer ist der Rechteinhaber
Ich sehe ein großes Problem bei der Markenrecht-Sache: Wir müssen nachweisen, dass WIR die Rechteinhaber sind.
Wer sind wir?
Die Mailing List?
Ich denke eher, dass Jimbo (oder die Wikimedia-Stiftung) der Rechteinhaber wäre, er also die rechtlichen Schritte unternehmen müsste.
2. Abmahnen?
Ich halte nichts von Abmahnen. Es ist eine hinterhältige Taktik. Vielleicht treffen wir damit eine Privatperson, die es gar nicht böse gemeint hat, oder die einfach naiv gehandelt hat.
Außerdem ist fraglich, ob wir damitdurchkommen (s.o.).
3. Herrn Dolezal einfach mal fragen.
Wir könnten ihn einfach mal fragen, was er mit der Registrierung bezweckt hat. Vielleicht ist es ja ein Wikipedia-Benutzer.
Vielleicht richtet er ja einfach eine Weiterleitung zu de.wikipedia.org ein.
Wer weiß?
Viele Grüße aus Madrid,
Zeno
mfg, Zeno
Zeno Gantner schrieb:
ich finde, wir sollten auf jeden Fall vorsichtig an die Sache herangehen, und keine unüberlegten Schritte tun.
Auf jeden Fall.
- Wer ist der Rechteinhaber
Die Wikimedia-Stiftung, die z.Z. noch nur aus Jimbo besteht.
- Abmahnen?
Ich halte nichts von Abmahnen. Es ist eine hinterhältige Taktik.
Hinterhältiger als Domaingrabbing? Ich finde nicht.
Vielleicht treffen wir damit eine Privatperson, die es gar nicht böse gemeint hat, oder die einfach naiv gehandelt hat.
Hast Du Dir domainname.at angesehen? Sieht mir nicht nach einer Privatperson aus. RIPE sagt:
domain: domainname.at descr: [organization]:webagentur.at internet services gmbh descr: [street address]:anastasius gruengasse 14 descr: [postal code]:A-1180 descr: [city]:Wien descr: [country]:Austria descr: [phone]:+4314708278 descr: [e-mail]:thomas@webagentur.at admin-c: TD705211-NICAT tech-c: TD705211-NICAT zone-c: TD705211-NICAT nserver: ns1.domainname.at remarks: 212.69.173.5 nserver: ns2.domainname.at remarks: 212.69.174.5 changed: 20030116 07:09:04 source: AT-DOM
person: Thomas Dolezal address: Anastastasius Gruengasse 14/8 address: A-1180 Vienna address: Austria phone: +43 1 4708278 fax-no: +43 1 4708278 e-mail: dolezal@webagentur.at nic-hdl: TD705211-NICAT mnt-by: CSL-MNT changed: 20001204 17:10:57 source: AT-DOM
Es steht also außer Zweifel, dass es sich um ein und dieselbe Person handelt.
Außerdem ist fraglich, ob wir damitdurchkommen (s.o.).
Warum?
- Herrn Dolezal einfach mal fragen.
Wir könnten ihn einfach mal fragen, was er mit der Registrierung bezweckt hat. Vielleicht ist es ja ein Wikipedia-Benutzer.
Vielleicht richtet er ja einfach eine Weiterleitung zu de.wikipedia.org ein.
Wer weiß?
Und wir leben mit dem Risiko, dass er die Domain jederzeit für andere Zwecke einsetzen kann? Halte ich für keine gute Idee.
Kurt
Zeno Gantner wrote:
Hallo miteinander,
ich finde, wir sollten auf jeden Fall vorsichtig an die Sache herangehen, und keine unüberlegten Schritte tun.
- Wer ist der Rechteinhaber
Die "Interessengemeinschaft Wikipedia, Gesellschaft bürgerlichen Rechts"
Man kann sicher sagen, dass die Sysops/Admins der WP eine Interessengemeinschaft sind. Nicht ganz so sicher, aber durchaus argumentativ anführbar, kann man weiter sagen, dass wir konkludent eine GbR bilden. Die Marke "Wikipedia" wird von uns im geschäftlichen Verkehr (nämlich auf der Homepage) verwendet und hat dort Verkehrsgeltung erworben. (MarkG Par. 6 (2)).
Alles IANAL. Aber so könnte man vielleicht durchkommen...
- Abmahnen?
Ich halte nichts von Abmahnen. Es ist eine hinterhältige Taktik.
NAK. Eine Abmahnung ist ein durchaus sinnvolles Rechtmittel. Dass dieses in letzten Jahren einen negativen Beigeschmackt erhalten hat, weil einige wenige Rechtsverdreher dies misbrauchen, um Kohle zu machen, ändert daran nichts.
Flups
Man kann sicher sagen, dass die Sysops/Admins der WP eine Interessengemeinschaft sind. Nicht ganz so sicher, aber durchaus argumentativ anführbar, kann man weiter sagen, dass wir konkludent eine GbR bilden. Die Marke "Wikipedia" wird von uns im geschäftlichen Verkehr (nämlich auf der Homepage) verwendet und hat dort Verkehrsgeltung erworben. (MarkG Par. 6 (2)).
Da der Grabber ja in Wien istzt, mal eine andere Frage: Sind da deutsche Gerichte überhaupt zuständig? Oder muß hier evtl. österreichisches Recht angewandt werden?
Und was mich in diesem Zusammenhang noch beschäftigt: wieso laufen Domains denn aus? kann mich nicht entsinnen, daß meine Provider eine zeitliche Befristung in die Verträge geschrieben hätten. Sogar wenn ich den Provider wechsle kann ich ja auf einen anderen konnektieren... Zumindest ist es in einer möglichen juristischen Auseinandersetzung imho ein wichtiger Ansatzpunkt, daß die Domain schon einmal auf J Wales lief und nur infolge eines Fehlers/Irrtums/vergessener Gebührenzahlung etc. die Domain frei wurde.
Gruß, Andre
sansculotte@despammed.com (Andre Darmochwal) schrieb:
Da der Grabber ja in Wien istzt, mal eine andere Frage: Sind da deutsche Gerichte überhaupt zuständig? Oder muß hier evtl. österreichisches Recht angewandt werden?
Ich würde mal sagen nein. Nur der Eigentümer sitzt in Wien, der Admin-C sitzt aber in Deutschland (anders wäre die Domain gar nicht registrierbar gewesen). Was noch hinzu kommt: Admin-C, Tech-C und Zone-C sind ein und die selbe Person, d.h. sie unterliegen der AGB der DENIC, und die setzen einen deutschen Gerichtsstand vorraus.
Schlechte Karten für den Grabber.
Und was mich in diesem Zusammenhang noch beschäftigt: wieso laufen Domains denn aus?
Wenn nicht bezahlt wurde, kündigt der Tech-C die Domain. Wenn der Tech-C pleite ist, und die Registrierungsgebühren nicht an die DENIC abführt, kündigt die die Domain.
So laufen Domains aus.
Es gibt da ein prominentes Beispiel, wo eine Stadt vergessen hat, die Gebühren für die Domain zu zahlen. Kurz darauf hat eine Privatperson, die den Namen der Stadt führte diese Domain registriert. Die Stadt hat dagegen geklagt und verloren.
Wir können nur hoffen, dass es keine Privatperson gibt, die Wikipedia heißt.
Flups
Andre Darmochwal wrote:
Da der Grabber ja in Wien istzt, mal eine andere Frage: Sind da deutsche Gerichte überhaupt zuständig? Oder muß hier evtl. österreichisches Recht angewandt werden?
Der Admin-C sitzt in Deutschland, laut whois, und der ist auch Ansprechpartner bei rechtlichen Dingen.
Und was mich in diesem Zusammenhang noch beschäftigt: wieso laufen Domains denn aus? kann mich nicht entsinnen, daß meine Provider eine zeitliche Befristung in die Verträge geschrieben hätten. Sogar wenn ich den Provider wechsle kann ich ja auf einen anderen konnektieren... Zumindest ist es in einer möglichen juristischen Auseinandersetzung imho ein wichtiger Ansatzpunkt, daß die Domain schon einmal auf J Wales lief und nur infolge eines Fehlers/Irrtums/vergessener Gebührenzahlung etc. die Domain frei wurde.
de-Domains werden immer jahresweise 'gehandelt', andere sogar über 2 Jahre. Verlängert wird normalerweise automatisch, zumindest de-Domains. Normalerweise wird man auch darauf hingewiesen, dass die Domain ausläuft. Man sollte über den Provider nachfragen was da passiert ist. Hilft ungemein, denn alles andere ist stochern im Nebel.
Gruss Smurf
Vor allem irgendeinen Nachweis, warum wir glauben, ein Anrecht darauf zu haben.... Also, ich versuche das mal zusammenzufassen:
Weltweiter Rechteinhaber an dem Gattungsbegriff "Wikipedia" ist die Wikimedia-Stiftung, die z.Z. von Jimbo Wales vertreten wird. Handlungsvollmacht (Duldungsvollmacht seitens Jimbo Wales) hat in Deutschland die "Interessengemeinschaft Wikipedia, Gesellschaft bürgerlichen Rechts", welche durch konkludentes Handeln der Sysops/Admins der WP im Handelsverkehr entstanden ist. Vertretungsberechtigt ist jeder Admin/Sysop als Geschäftsführer der GbR (sowie ja auch mit seinem Privatvermögen voll haftbar - das wisst Ihr aber sicher).
Die Marke "Wikipedia" wird durch die GbR im geschäftlichen Verkehr (nämlich auf der Homepage) verwendet und hat dort Verkehrsgeltung erworben. (MarkG Par. 6 (2)). Das Wikipedia-Projekt genießt weiterhin Markenschutz nach § 4 Nr.2 MarkenG. Die Bezeichnung Wikipedia ist deshalb auch als Werktitel nach § 5 III MarkenG geschützt. Der Gerichtsstand wohl ist in Deutschland, allgemein am Ort des Beklagten, hier Herr Thomas Dolezal, Langenlohe 11 in 91369 Wiesenthau: Admin-C, Tech-C und Zone-C sind ein und die selbe Person, d.h. sie unterliegen der AGB der DENIC, und die setzen einen deutschen Gerichtsstand voraus. Ggf. kann der Gerichtsstand Berlin angenommen werden, da Kurt bisher als Vertreter ohne Vollmacht von hier aus im geschäftlichen Verkehr gegenüber der Öffentlichkeit im Namen der GbR gehandelt hat.
puh, was vergessen?
Bodo - http://www.Wiska.info 030-398 348 32 & 0170-62 60 50 1
Der Schlüssel zu den Herzen der Menschen wird nie unsere Klugheit, sondern immer unsere Liebe sein.
On Monday, November 03, 2003 11:31 PM Bodo Wiska wiska.marketing@t-online.de wrote:
Vor allem irgendeinen Nachweis, warum wir glauben, ein Anrecht darauf zu haben.... Also, ich versuche das mal zusammenzufassen:
[...]
puh, was vergessen?
Keine Ahnung. Aber für einen Dispute-Eintrag sollte das reichen.
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de
wiska.marketing@t-online.de (Bodo Wiska) schrieb:
der WP im Handelsverkehr entstanden ist. Vertretungsberechtigt ist jeder Admin/Sysop als Geschäftsführer der GbR (sowie ja auch mit seinem Privatvermögen voll haftbar - das wisst Ihr aber sicher).
Ich weiß es, aber danke, dass du noch mal darauf hinweist. Auch wenn wir nämlich nichts unternehmen und die ganze Geschichte auf sich beruhen lassen, kann dieses Argument auch mal eines Tages *gegen uns* verwendet werden.
Deshalb ist es imho wichtig, dass wir schleunigst eine Organisation schaffen, die uns in dem Sinne entlastet.
Flups
Hi,
lies doch mal de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung und du wirst sehen, dass die Abmahnung kein Tort für den Abgemahnten, sondern eine Obliegenheit des Abmahnenden ist, der sich sonst kostenmäßig ziemlich blaue Augen holen kann. Du verbindest Abmahnung wahrscheinlich mit Gebührenschinderei. Das sind aber zwei Paar Stiefel.
Gruß Andrsvoss
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: "Zeno Gantner" zeno.gantner@web.de An: wikide-l@wikipedia.org Gesendet: Montag, 3. November 2003 15:30 Betreff: [Wikide-l] www.wikipedia.de
Hallo miteinander,
ich finde, wir sollten auf jeden Fall vorsichtig an die Sache herangehen, und keine unüberlegten Schritte tun.
1. Wer ist der Rechteinhaber
Ich sehe ein großes Problem bei der Markenrecht-Sache: Wir müssen nachweisen, dass WIR die Rechteinhaber sind.
Wer sind wir?
Die Mailing List?
Ich denke eher, dass Jimbo (oder die Wikimedia-Stiftung) der Rechteinhaber wäre, er also die rechtlichen Schritte unternehmen müsste.
2. Abmahnen?
Ich halte nichts von Abmahnen. Es ist eine hinterhältige Taktik. Vielleicht treffen wir damit eine Privatperson, die es gar nicht böse gemeint hat, oder die einfach naiv gehandelt hat.
Außerdem ist fraglich, ob wir damitdurchkommen (s.o.).
3. Herrn Dolezal einfach mal fragen.
Wir könnten ihn einfach mal fragen, was er mit der Registrierung bezweckt hat. Vielleicht ist es ja ein Wikipedia-Benutzer.
Vielleicht richtet er ja einfach eine Weiterleitung zu de.wikipedia.org ein.
Wer weiß?
Viele Grüße aus Madrid,
Zeno
mfg, Zeno
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Zeno Gantner wrote:
Hallo miteinander,
ich finde, wir sollten auf jeden Fall vorsichtig an die Sache herangehen, und keine unüberlegten Schritte tun.
- Wer ist der Rechteinhaber
Kleiner Tipp, weil hier von Kurt immer wieder Jimbo erwähnt wird:
Laut der Satzung des DENIC muss mindestens der Admin-C in Deutschland sitzen, das war bei der Anmeldung von Jimbo nicht der Fall. Bei nächsten mal sollte man da drauf achten.
Gruss Smurf ( DENIC-81-019149 ;)