In Fortsetzung von:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Ich_brauche_Hilfe#URV_auf_verlinkten_...
In [[Zeugen Jehovas]] gibt es ein Scharmützel, ob ein Link auf das eingescannte Büchlein "Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde" wegen URVs gestrichen werden soll oder nicht.
Davon unabhängig stellt sich natürlich die Frage, ob das ein guter Link laut [[Wikipedia:Verlinken]] ist (m.E. auf gar keinen Fall).
Die Pro-Link Fraktion gibt als Argument, dass es gerichtlich entschieden sei, dass die Website dass Buch wiedergeben darf, aber der genannte Link:
http://www.muenchnernotizen.info/Religion/Zeugen_Jehovas/2klage/2909_xx_04.h...
redet nur vom Streit um den Domainnamen.
Grüße, Peter Jacobi
On Wed, 20 Apr 2005 00:56:32 +0200 (MEST) "Peter Jacobi" peter_jacobi@gmx.net wrote:
In Fortsetzung von:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Ich_brauche_Hilfe#URV_auf_verlinkten_...
In [[Zeugen Jehovas]] gibt es ein Scharmützel, ob ein Link auf das eingescannte Büchlein "Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde" wegen URVs gestrichen werden soll oder nicht.
Davon unabhängig stellt sich natürlich die Frage, ob das ein guter Link laut [[Wikipedia:Verlinken]] ist (m.E. auf gar keinen Fall).
Die Pro-Link Fraktion gibt als Argument, dass es gerichtlich entschieden sei, dass die Website dass Buch wiedergeben darf, aber der genannte Link:
http://www.muenchnernotizen.info/Religion/Zeugen_Jehovas/2klage/2909_xx_04.h...
redet nur vom Streit um den Domainnamen.
Grüße, Peter Jacobi
Schon die erste extrem vage Formulierung der Frage durch Pjacobi in "Ich brauche Hilfe" liess erkennen (und seine weiteren Reaktionen haben das bestaetigt), dass es ihm nur darum zu tun ist, unkritische Claqueure fuer seine eigene linkfeindliche Position zu finden.
Wenn es darum geht, bestimmte von Kritikern als Machenschaften angeprangerte Verhaltensweisen religioeser Vereinigungen oder Sekten zu dokumentieren, kommt eigenen Dokumenten dieser Sekten im Meinungskampf besondere Bedeutung zu. Von daher ist es absolut nicht zu beanstanden, wenn auf solche Dokumente verwiesen wird und sollten sie online vorliegen auch verlinkt wird (gerade wenn es darum geht, NPOV die Position von Kritikern ebenfalls zu beruecksichtigen).
Es ist ein wiederkehrendes Muster im Umgang von Sekten mit ihren Kritikern, dass angebliche Urheberrechtsverletzungen als Vorwand genommen werden, um sie zu schikanieren. So betraf eine der fundamentalen Entscheidungen des BGH zum Zitatrecht "Geistchristentum" eine solche Vereinigung, aus deren Verlautbarungen sehr umfangreich zitiert wurde, was der BGH seinerzeit gebilligt hatte.
Werden interne Materialien einer Sekte dokumentiert, so kann das als Beitrag zu einer die Oeffentlichkeit wesentlich beruehrenden Frage gemaess Art. 5 GG zulaessig sein, auch wenn es nach dem Urheberrechtsgesetz rechtswidrig ist. Von daher koennen wir uns nicht, solange kein rechtskraeftiges Urteil vorliegt, die Position eines der Beteiligten zu eigen machen und die Verlinkung als URV zu betrachten (was auch unter dem Gesichtspunkt des Hyperlink-Rechts bedenklich waere), das waere eindeutig POV. Das Urheberrecht hat nicht primaer die Aufgabe, unliebsame Kritik zu verhindern oder interne Materialien zu schuetzen, die fuer ihre Urheber allzu peinlich sind.
Klaus Graf
Anhang: Zitat aus
http://www.agsd.ch/7aktuell.htm?FACTNet "In dem noch immer nicht abgeschlossenen Rechtsstreit zwischen der Church of Scientology und einer Gegnerin der Sekte hat nun der niederländische Generalstaatsanwalt seine Meinung abgegeben. Er ist der Meinung, dass in bestimmten Fällen das Urheberrecht zugunsten des Rechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit zurückgestellt werden muss. Sollte sich das Höchste Gericht der Niederlande seiner Meinung anschließen, wäre der Fall endlich mit einem Sieg der seit Jahren von den Scientologen gerichtlich verfolgten Karin Spaink abgeschlossen. Und die Chancen für einen solchen Ausgang stehen gut. Denn schon im September 2003 war ein Berufungsgericht zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen. Damals waren die Richter der Auffassung, dass es möglich sein muss, urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zu zitieren, um sie zu diskutieren. Machte man dagegen die Papiere unzugänglich, so würde das bedeuten, die Meinungs- und Redefreiheit einzuschränken. Doch damit gaben sich die Scientologen nicht zufrieden und verlangten die nun anstehende Verhandlung durch das Höchste Gericht. Der hartnäckige Versuch der Sekte, die Kritikerin mundtot zu machen, hat einen guten Grund. Spaink veröffentlicht unter spaink.net die eidesstattliche Erklärung des ehemaligen Scientologen Fishman, die dieser im Jahr 1993 abgegeben hatte. Fishman stand damals vor Gericht, weil er Straftaten begangen hatte, um Seminare der Sekte bezahlen zu können. Als er einen Mordauftrag verpatzte, sollte er schließlich Selbstmord begehen. Doch stattdessen gab er dem Time Magazine ein Interview, in dem er die Church of Scientology für sein Verhalten verantwortlich machte und die Sekte der Gehirnwäsche bezichtigte. Es folgte eine Klage der Sekte und im Rahmen dieser Verhandlung gab Fishman seine Erklärung ab und stellte zugleich geheime Dokumente der Sekte zur Verfügung, die so genannten OT-Materialien (Operating Thetan). In einem dieser Texte wird beispielsweise Jesus Christus vom Sektengründer und ehemaligen Science Fiction Autor Ron Hubbard als Pädophiler bezeichnet. Diese peinlichen Informationen wurden normalerweise sorgsam gehütet. Doch durch das Gerichtsverfahren wurden sie zwischenzeitlich öffentlich gemacht. Man konnte Kopien der Papiere bei Gericht gegen eine Unkostenbeteiligung von knapp 40 Dollar bestellen. Das ist inzwischen nach einer Anordnung aus dem Jahr 1995 zwar nicht mehr möglich, doch eine Kopie der Unterlagen hatte bereits ihren Weg zu Spaink gefunden. Sie veröffentlichte die Unterlagen wie beschrieben im WWW. Die Sekte wiederum befand sich damit nun in einer misslichen Situation. Gerade die äußerst unangenehmen Dokumente des OT 8 mit dem Pädophilen-Zitat wurden zwar einerseits als Fälschung bezeichnet. Gleichzeitig blieb aber nur das Urheberrecht als rechtliche Möglichkeit, eine weitere Veröffentlichung zu verhindern."
Siehe auch: http://www.anti-scientologie.ch/Presseartikel-10.htm
"Klaus Graf" schrieb:
Werden interne Materialien einer Sekte dokumentiert, so kann das als Beitrag zu einer die Oeffentlichkeit wesentlich beruehrenden Frage gemaess Art. 5 GG zulaessig sein, auch wenn es nach dem Urheberrechtsgesetz rechtswidrig ist. Von daher koennen wir uns nicht, solange kein rechtskraeftiges Urteil vorliegt, die Position eines der Beteiligten zu eigen machen und die Verlinkung als URV zu betrachten (was auch unter dem Gesichtspunkt des Hyperlink-Rechts bedenklich waere), das waere eindeutig POV.
Nun ja, solange man genügend Geld in der "Kriegskasse" hat, kann man sich natürlich auf einen solchen Standpunkt stellen. :)
-thh