http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Speicherung_von_...
Ich wuerde raten, das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Histo
Das sehe ich auch so. Unsere 3 Checkuser sitzen auf dem Pulverfaß Datenschutz. Wenn jemand da gezielt eine Falle stellt, kann das böse "in die Hose" gehen.
Am 02.10.07 schrieb Klaus Graf klausgraf@googlemail.com:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Speicherung_von_...
Ich wuerde raten, das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Histo
WikiDE-l mailing list WikiDE-l@lists.wikimedia.org http://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
Ich sehe das ein bisschen anders. Nicht viel, aber ein bisschen ;). Ich werde mich da mal genauer schlau machen und Euch auf dem Laufenden halten.
Hallo übrigens, bin neu hier (angemeldet).
Gruß, Wolfram Alster
-------- Original-Nachricht -------- Datum: Tue, 2 Oct 2007 20:28:26 +0200 Von: "Ralf Roletschek" ralf@roletschek.de An: "Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia" wikide-l@lists.wikimedia.org Betreff: Re: [Wikide-l] Zugaenglichmachung von IP-Adressen
Das sehe ich auch so. Unsere 3 Checkuser sitzen auf dem
Pulverfaß Datenschutz. Wenn jemand da gezielt eine Falle stellt, kann das böse "in die Hose" gehen.
Am 02.10.07 schrieb Klaus Graf klausgraf@googlemail.com:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Speicherung_von_...
Ich wuerde raten, das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Histo
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Thomas Hochstein ml@ancalagon.inka.de writes:
Ja und wie siehst du das?
Er sieht das ein bisschen anders. Nicht viel, aber ein bisschen.
Ja. Eine Frage der Nuance ist es aber eben gerade nicht.
Was spricht dagegen, Edits nur noch für angemeldete Benutzer zu erlauben? Nichts.
Jürgen.
On 10/3/07, Juergen Fenn juergen.fenn@gmx.de wrote:
Was spricht dagegen, Edits nur noch für angemeldete Benutzer zu erlauben? Nichts.
Bist du Masochist oder warum willst du diese Diskussion hier anstoßen?
Sebastian
"Sebastian Moleski" sebmol@gmail.com writes:
Was spricht dagegen, Edits nur noch für angemeldete Benutzer zu erlauben? Nichts.
Bist du Masochist oder warum willst du diese Diskussion hier anstoßen?
Ich frag ja nur.
Jürgen.
Sebastian Moleski schrieb:
On 10/3/07, Juergen Fenn juergen.fenn@gmx.de wrote:
Was spricht dagegen, Edits nur noch für angemeldete Benutzer zu erlauben? Nichts.
Bist du Masochist oder warum willst du diese Diskussion hier anstoßen?
Sebastian
Es war schon lange nix mehr los auf der Mailingliste ;-)
Zum einem könnte man IP-Edits natürlich ausschließen, würde aber auch nix bringen außer massenhaften Wegwerfaccounts.
Eine chträgliche Anonymisierung der IPs scheitert schon am Urheberrecht. Ein Autor könnte ja seine IPs mitgeloggt haben und könnte so nachweisen, zu welchem Zeitpunkt er unter welcher IP unterwegs war und könnte so sein Urheberrecht nachweisen. Mit einer Zwangsanonymisierung würde man vielen Benutzer ihr Urheberrecht entziehen und dies ist unabhängig von der verwendeten Lizenz. Sollte es jemals zum Streit kommen, müsste ein Gericht abwägen was höher zu werten ist, dass Recht auf Datenschutz oder das Urheberrecht und besonderer Berücksichtigung der Nachvollziehbarkeit.
Gruß und schönen Feiertag
Liesel
Juergen Fenn juergen.fenn@GMX.DE writes:
Thomas Hochstein writes:
Ja und wie siehst du das?
Er sieht das ein bisschen anders. Nicht viel, aber ein bisschen.
Ja. Eine Frage der Nuance ist es aber eben gerade nicht.
Was spricht dagegen, Edits nur noch für angemeldete Benutzer zu erlauben? Nichts.
Ausser der Entscheidung des Seitenbetreibers, dass auch ohne Benutzerkonto editiert werden können soll.
Hauke
IlCoq schrieb:
Wolfram Alster schrieb:
Ich sehe das ein bisschen anders. Nicht viel, aber ein bisschen ;). Ich werde mich da mal genauer schlau machen und Euch auf dem Laufenden halten.
Ja und wie siehst du das?
Ich sehe es ebenfalls nicht zu dramatisch. Es ist nur ein Amtsgerichtsurteil. Jedes andere Amtsgericht kann anders entscheiden. Und das manche Amtsgerichte seltsame Urteile fällen kommt häufiger vor. Dieses Urteil ist erstmal nur bindend für die beteiligten Parteien. Die wikipedia muss aufgrund des Urteils nichts umstellen.
Es erhöht allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass jemand gegen die Praxis in der Wikipedia klagt. Ob er dann aber recht bekommt, ist eine ganz andere Sache.
Man sollte sich aber hüten einem einzelnen, aufsehenerregenden, Amtsgerichtsurteil zuviel Bedeutung beizumessen.
Gruß Martin
Martin Koehler schrieb:
Ich sehe es ebenfalls nicht zu dramatisch. Es ist nur ein Amtsgerichtsurteil. Jedes andere Amtsgericht kann anders entscheiden.
Das Urteil ergeht sich aber relativ ausführlich darin, dass es andere Urteile gibt, nach denen IP-Adressen als personenbezogene Daten zu sehen sind. Wenn sich das allgemein als Rechtsauffassung durchsetzen sollte, ist das ganze echt ein Problem. Überhaupt beißt sich Web 2.0 ganz massiv und grundsätzlich mit den Forderungen aus dem Telemediengesetz (keine Speicherung personenbezogener Daten über den Nutzungsvorgang hinaus). Hier sehe ich in der Zukunft noch jede Menge Zoff auf die Betreiber von Web 2.0 Seiten zukommen.
Uli Wikiweise - besser zu Wissen!
Ulrich Fuchs schrieb:
Das Urteil ergeht sich aber relativ ausführlich darin, dass es andere Urteile gibt, nach denen IP-Adressen als personenbezogene Daten zu sehen sind.
Das ist so nicht ganz richtig. Es kommt nämlich darauf an, für *wen* (dynamische) IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Für den Einwahlprovider sind sie es ohne Zweifel, weil er die IP-Adresse dem Nutzer zuordnen kann. Dafür zitiert die amtsgerichtliche Entscheidung auch reichlich Quellen.
Für den Betreiber eines Teledienstes sind dynamische IP-Adressen aber im Regelfall gerade keiner Person zuzuordnen; sie sind deshalb für ihn auch keine personenbezogenen Daten. Und wenn man genau hinschaut, äußert sich das Amtsgericht zu dieser hier entscheidenden Frage so:
| Nach Auffassung des Gerichts gilt das auch im Verhältnis zur | Beklagten und sonstigen Betreibern von Internetportalen, auf die | Zugriff genommen werden kann, (so auch der Hessische | Datenschutzbeauftragte aaO, a.A. zum Beispiel Schmitz in | Spindler/Schmitz/Geis aaO).
Auf deutsch: dieser Ansicht sind das Gericht und der Hessische Datenschutzbeauftragte, sonst eher niemand (für die Gegenansicht wird ein Standardkommentar zum TDG mit dem vielsagen "zum Beispiel" zitiert). Nachdem Datenschutzbeauftragte einerseits meist keine Juristen sind, andererseits oft eher abstrus weitgehende Auslegungen präferieren, ist eine solche "Orientierungshilfe" eher wenig überzeugend. YMMV.
Wenn sich das allgemein als Rechtsauffassung durchsetzen sollte, ist das ganze echt ein Problem.
Allerdings, ja. Datenschutzvorgaben führen zunehmend zu eher ... wie sage ich das jetzt am höflichsten? ... eigenartigen Ergebnissen.
-thh