Benjamin Otto schrieb:
Moin,
ich hab da mal ne Frage bezüglich des Urheberrechts. Brauchen wir nichts sowas
wie eine Vorlage für Bilder, die Firmen- oder sonstige Logos darstellen?
Oder sind Firmenlogos generell nicht für die GFDL geeignet? Wie steht es mit
Fotographien von Logos (also wo auf der Fotographie fast nur das Logo zu
sehen ist)?
Ich sehe öfter mal Logos beispielsweise von Unis, die laut Einsteller von der
entsprechenden Uni freigegeben wurde, und dann mit "gemeinfrei" oder
"GFDL"
drin stehen. Muss man hier nicht noch - ähnlich wie bei Wappen - drauf
hinweisen, dass diese Logos u. U. noch andere Einschränkungen haben, z. B.
dass man keine Firma mit diesem Logo austatten darf?
Auf
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzvorlagen_f%C3%BCr_Bilder
finde ich nur {{Bild-PD-Markenrecht}}, was aber von einer zu geringen
Schöpfungshöhe spricht, was ich nicht immer in diesen Fällen für gegeben
halte.
Konkret meine ich so Sachen wie:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:BA-Logo-BadenWuerttemberg.jpg
oder
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:2005-02-06_Freie_Universit%C3%A4t_Berlin_…
(wobei es sich beim zweiten sogar nur um eine nachgezeichnete Variante des
Originals handelt).
-Ben
Solche Fragen stellt man am besten NICHT HIER, sondern unter
[[Wikipedia_Diskussion:Bildrechte]] oder
[[Wikipedia:Urheberrechtsfragen]]. Es erfolgt mitunter eine Antwort
innerhalb der ersten Stunde nach Einstellung. Normalerweise sind
diejenigen, die hier in der ML üblicherweise Beiträge schreiben, auch
nicht kompetenter als diejenigen (z.T. Juristen), die dort antworten.
Das überteuerte Rechtsgutachten empfiehlt zwar, Logos nicht unter GFDL
zu stellen, aber aus guten Gründen sieht man in unserer Praxis davon
NICHT ab. Ich sehe keinerlei Rechtspflicht der Wikipedia, auf jede
mögliche Nutzungsbeschränkung hinzuweisen. Unser Wappenrecht-Baustein
ist ein reiner Service für Dritte, die sich bei unbefugter Benützung
eines kommunalen Wappens nicht damit herausreden können, GFDL bedeute ja
beliebige kommerzielle Nutzung und Veränderbarkeit. Es kann nicht oft
genug betont werden, dass diejenigen, die am lautesten von der Freiheit
der Wikipedia schrein, am wenigsten von den rechtlichen
Rahmenbedingungen verstehen.
GFDL-konform heisst im wesentlichen nur, dass keine urheberrechtlichen
Einschränkungen bestehen. Auch aufgrund der [[Panoramafreiheit]]
fotografierte Universitätslogos können nicht beliebig genutzt und schon
gar nicht verändert werden. Wer ein Foto einer lebenden Person auf ein
T-Shirt drucken lässt, wobei das Foto von uns stammt und unter GFDL
steht, haftet aufgrund des Persönlichkeitsrechts der Person. Wer ein
solches Foto manipuliert, um eine Karikatur der Person zu erzeugen,
haftet ebenso nach einem jüngeren Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Ob alle Universitätslogos überhaupt urheberrechtlich geschützt sind, ist
die Frage. Dies wird man z.B. bei der Universität Heidelberg verneinen
können, deren Logo das alte Universitätssiegel ist. Es besteht jedoch
ein starker namensrechtlicher Schutz.
Bei einem urheberrechtlich eindeutig geschützten Logo, das die nötige
Schöpfungshöhe aufweist und dessen Foto hier unter PD (bei
zweidimensionalen Vorlagen) oder GFDL (bei dreidimensionalen Vorlagen)
steht, bedeutet die Zustimmung des Rechtsinhabers, dass alle Nutzungen -
sei es in oder ausserhalb der Wikipedia und ihrer Klone - zulässig sind,
die nicht Namens-, Marken- oder andere nicht-urheberrechtliche Rechte
betreffen. Ein Drittnutzer kann dann nicht aufgrund der Verletzung
_urheberrechtlicher_ Vorschriften verfolgt werden.
Es wäre natürlich sinnvoll, einen dies erläuternden Mustertext für
Rechteinhaber parat zu haben, und man kann sicher auf Commons überlegen,
ob man einen entsprechenden Warnbaustein braucht.
Klaus Graf