Sagt mal, bin ich der einzige, der seit der Einführung der neuen Thumbnails massive Probleme hat, Bilder hochzuladen? Es sieht für mich so aus, dass auf die hochgeladenen Bilder noch einmal eine "Optimierung" angewendet wird, die diese Bilder verschlimmbessert und dadurch komplett zerstört.
Flups
Hallo,
hat zufällig jemand eine Ahnung, wie das Urheberrecht bei Briefmarkenmotiven aussieht? Kann man gescannte Marken bei der Wikipedia einbauen, oder ist das ein Rechtsverstoß?
Liebe Grüße ;O) Achim (Necrophorus), immer noc im Internet-café-Asyl
Briefmarken unterliegen auch dem Urheberrecht.
Hier http://philatelie.deutschepost.de/philatelie/css2/informationen/jahrgaen ge/04/040301.jhtml kannst du sehen, das die Fotos auf der Briefmarke einem Copyright unterliegen und natürlich auch der Entwurf selber bei der Künstlerin.
Was die Post dazu sagt, ist noch eine andere Sache!
Mich würde mal interessieren, wie das dieser MICHEL-Katalog macht. Der muss ja auch alle Marken etc. abbilden.
Gruß Stefan
Stefan Kühn kuehns@uni-trier.de schrieb/wrote:
Mich würde mal interessieren, wie das dieser MICHEL-Katalog macht. Der muss ja auch alle Marken etc. abbilden.
Zitate -- auch Vollzitate -- sind ja unter bestimmten Umständen zulässig. Gerade Kataloge sind das typische Beispiele für Vollzitate.
Ein URV ist es aber trotzdem -- und zwar keine Verletzung des Rechts des Urhebers der Briefmarke, sondern der Urheber des Rests der Wikipedia.
Claus
At 14:16 23.02.04 +0100, Achim Raschka wrote:
hat zufällig jemand eine Ahnung, wie das Urheberrecht bei Briefmarkenmotiven aussieht? Kann man gescannte Marken bei der Wikipedia einbauen, oder ist das ein Rechtsverstoß?
IANAL, aber ich denke doch, mit Briefmarken ist das wie mit anderen Gegenständen, die man käuflich erworben hat: die darf man abfotographieren und mit dieser *Abbildung* des Gegenstandes tun, was immer man lustig ist.
Grüessli
Kat
hat zufällig jemand eine Ahnung, wie das Urheberrecht bei
Briefmarkenmotiven
aussieht? Kann man gescannte Marken bei der Wikipedia einbauen, oder
ist
das
ein Rechtsverstoß?
IANAL, aber ich denke doch, mit Briefmarken ist das wie mit anderen Gegenständen, die man käuflich erworben hat: die darf man
abfotographieren
und mit dieser *Abbildung* des Gegenstandes tun, was immer man lustig
ist.
Das wäre ja noch schöner: Die Gestaltung von Postwertzeichen ist in aller Regel eine schöpferische Leistung, begründet also Urheberrecht. Demnach hat allein der Urheber darüber zu entscheiden, ob und ggf. wie, wann, wo und unter welchen Umständen sein Werk vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet wird. Und selbstverständlich ist Abfotografieren eine Vervielfältigung und "Tun, was immer man will" recht oft eine Verbreitung des ursprünglichen Werks. Wollte man deiner Argumentation folgen, könnte man ja auch mit Kopien oder Scans von Romanen oder Noten "tun, was immer man lustig ist".
Gruß Andrsvoss
Katharina Bleuer wrote:
IANAL, aber ich denke doch, mit Briefmarken ist das wie mit anderen Gegenständen, die man käuflich erworben hat: die darf man abfotographieren und mit dieser *Abbildung* des Gegenstandes tun, was immer man lustig ist.
Sofern sich das in einem rein privaten Rahmen hält, mag das ja noch zutreffen ("wo kein Kläger, da keine Anklage"), sicherlich aber nicht mehr bei einer *Veröffentlichung*.
Ich kann zu diesem ganzen Urheberrechtsunfug nur noch Lessing bemühen: "Wer über gewisse Dinge den Verstand nicht verliert, hat keinen zu verlieren".
MfG -asb