Katharina Bleuer wrote:
IANAL, aber ich denke doch, mit Briefmarken ist das
wie mit anderen
Gegenständen, die man käuflich erworben hat: die darf man
abfotographieren und mit dieser *Abbildung* des Gegenstandes tun, was
immer man lustig ist.
Sofern sich das in einem rein privaten Rahmen hält, mag das ja noch
zutreffen ("wo kein Kläger, da keine Anklage"), sicherlich aber nicht
mehr bei einer *Veröffentlichung*.
Ich kann zu diesem ganzen Urheberrechtsunfug nur noch Lessing bemühen:
"Wer über gewisse Dinge den Verstand nicht verliert, hat keinen zu
verlieren".
MfG -asb