Sachverhalt:
Ein Mensch macht ein Lokal auf. Das Lokal wurde Ende 1996 als "Schank- und Speisewirtschaft" genehmigt. Es verfügt über eine Leutsprecheranlage. Die Nachbarschaft ist dagegen und beschwert gegen die auf 91 dB(A) eingepegelte, verplombte und versiegelte Anlage.
2004 wird dem Betreiber untersagt, in dem Lokal eine Discothek zu betreiben.
Betreiber klagt vor VG und verliert.
Betreiber beschwert sich vor dem OVG Berlin und verliert.
Die Richter lassen sich im Beschluss vom 10.11.2004 (Aktenzeichen 2 S 50/04) nun etwas über die Umgebung aus ("für den südlichen Teil des von der G.-Straße, der K.-Straße, der N.-Straße und dem H.-Markt umschlossenen Blocks, wonach der prozentuale Wohnanteil pro Flurstück 41%, 46%, 52%, 65%, 85%, 87% beträgt").
Spannend wird es für Nichtjuristen und Wikipedianer dann weiter unten.
Ob nun der Zusatz „Lounge“ hinter den jeweiligen Musikprogrammen, mit dem man eigentlich den barähnlichen Aufenthaltsraum eines Hotels oder eines Gastronomiebetriebes bezeichnet, der mit Sesseln oder Couches eingerichtet ist und in dem bei leichter, angenehmer Musik alkoholische Getränke sowie auch einfache leichte Speisen serviert werden (vgl. Beschreibung des Begriffs „Lounge“ bei Wikipedia, Die freie Enzyklopädie, im Internet unter www.Wikipedia.de), ein Hinweis darauf sein soll, dass in dem Lokal der Ast. zu der Musik nicht unbedingt getanzt wird oder ob dies auch nur eine dem Zeitgeschmack entsprechende Bezeichnung sein soll, kann dahinstehen.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lounge&oldid=4320685
Denn selbst wenn sich die Ast. durch diese Bezeichnung von einer Discothek abgrenzen will, bei der das Tanzen zu Disco-, Techno- oder HipHop-Rhythmen und die damit verbundene Art sich zu kleiden und sich zu bewegen im Vordergrund steht (vgl. Beschreibung des Begriffs „Diskothek“ bei Wikipedia, Die freie Enzyklopädie, im Internet unter www.Wikipedia.de), ist für den Störungsgrad einer Vergnügungsstätte und damit deren Gebietsverträglichkeit in erster Linie die Musik und weniger das Tanzen von Bedeutung sowie die Größe des Lokals, die für die Anzahl der Gäste und die dadurch bedingten sonstigen Begleiterscheinungen (z.B. Störungen durch das Kommen und Gehen von Besuchern in den Nachtstunden) maßgebend ist.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskothek&oldid=3223980
Mathias