...sind Brockhaus und Wikipedia bei der ehrenwerten Aufgabe, Recht und
Gesetz auf den Globus zu streuen.
Entscheidung des Bundespatentgerichtes (ja, genau das, das "neulich"
schonmal [[de:Explorer]] referenzierte):
32 W (pat) 322/03 vom 19.01.2005
Jemand wollte eine Wortmarke "Newcastle" anmelden.
Das Gericht lässt sich dann wie folgt aus:
"Das Allgemeininteresse an der Freihaltung der geographischen
Bezeichnung Newcastle entfällt nicht deshalb, weil es in Großbritannien
und anderen englischsprachigen Staaten eine Mehrzahl von Städten dieses
Namens gibt (neben der bereits von der Markenstelle genannten, ebenfalls
bedeutenden Hafenstadt im australischen Bundesstaat New South Wales je
eine weitere Stadt in England namens „Newcastle-under-Lyme“, in
Nordirland und in der südafrikanischen Provinz Kwa Zulu/Natal, vgl
Brockhaus Enzyklopädie, Bd 15, 20. Aufl, S 580; außerdem gibt es Orte
dieses Namens in Kanada, den USA und Westindien, vgl wikipedia
Enzyklopädie,
http://de.wikipedia.org). Ob einige dieser Städte, soweit
sie etwa über Seehäfen verfügen, ebenfalls für „Tee“ als Herkunftsorte
in Betracht kämen – was das Allgemeininteresse an der Freihaltung der
Bezeichnung Newcastle eher verstärken würde ‑, kann dahinstehen"