Hi,
um die Debatte um Bildrechte mit ein paar Fakten zu bereichern: Das OLG Hamm hat offenbar entschieden, dass Bilder, die ohne Lichtwirkung entstanden sind, keine Lichtbilder sein können (http://www.jurpc.de/rechtspr/20040260.htm) - auf deutsch: Am Computer erzeugte Grafiken sind keine Lichtbilder und demnach nicht urheberrechtlich geschützt. Sehe ich das richtig, dass sie demnach beliebig übernommen werden dürfen?
Matthias - mwka
On Wed, 27 Oct 2004 00:44:32 +0200 Matthias Walliczek Matthias@Walliczek.de wrote:
Hi,
um die Debatte um Bildrechte mit ein paar Fakten zu bereichern: Das OLG Hamm hat offenbar entschieden, dass Bilder, die ohne Lichtwirkung entstanden sind, keine Lichtbilder sein können (http://www.jurpc.de/rechtspr/20040260.htm) - auf deutsch: Am Computer erzeugte Grafiken sind keine Lichtbilder und demnach nicht urheberrechtlich geschützt. Sehe ich das richtig, dass sie demnach beliebig übernommen werden dürfen?
Leitsatz: "Programmierte Computergrafiken sind keine Lichtbilder im Sinne des § 72 UrhG, da es sich nicht um Bilder handelt, die unter Benutzung strahlender Energie erzeugt wurden und der schöpferische Akt nicht in der Bildherstellung, sondern in der Programmierung liegt."
Diese Urteil hat erhebliches Aufsehen und heftige Kritik seitens Webdesigner und Juristen hervorgerufen, wobei nicht zuletzt diese Leugnung des Lichtbildcharakters Widerspruch ausgeloest hat. Z.B. http://jotbe-fx.de/daily/article/629/
Also ich waere hoechst vorsichtig, mich darauf zu berufen.
KG
Klaus Graf schrieb:
Diese Urteil hat erhebliches Aufsehen und heftige Kritik seitens Webdesigner und Juristen hervorgerufen, wobei nicht zuletzt diese Leugnung des Lichtbildcharakters Widerspruch ausgeloest hat. Z.B. http://jotbe-fx.de/daily/article/629/
Danke, nach solchen Kommentaren hatte ich gesucht. Demnach wäre eine Computergrafik also unter der Bezeichnung "bildende Kunst" geschützt, wenn sie die notwendige Schöpfungshöhe erreicht und man das Computerprogramm als "weiterentwickelten Pinsel" betrachtet?
Matthias
On Wed, 27 Oct 2004 01:26:53 +0200 Matthias Walliczek Matthias@Walliczek.de wrote:
Klaus Graf schrieb:
Diese Urteil hat erhebliches Aufsehen und heftige
Kritik
seitens Webdesigner und Juristen hervorgerufen, wobei
nicht
zuletzt diese Leugnung des Lichtbildcharakters
Widerspruch
ausgeloest hat. Z.B.
http://jotbe-fx.de/daily/article/629/
Danke, nach solchen Kommentaren hatte ich gesucht. Demnach wäre eine Computergrafik also unter der Bezeichnung "bildende Kunst" geschützt, wenn sie die notwendige Schöpfungshöhe erreicht und man das Computerprogramm als "weiterentwickelten Pinsel" betrachtet?
Koennte man so sehen. Ich hatte den Kommentar uebrigens ueber http://www.feedster.com/search.php?q=olg+hamm&hl=en&ie=UTF-8&sor... gefunden, wo noch weitere.
KG
Am Mittwoch, 27. Oktober 2004 00:56, schrieb Klaus Graf:
Lichtbilder im Sinne des § 72 UrhG, da es sich nicht um Bilder handelt, die unter Benutzung strahlender Energie erzeugt wurden und der schöpferische Akt nicht in der Bildherstellung, sondern in der Programmierung liegt."
Physik? Bewegte Ladungsträger senden Energie in Form von elektromagnetischen Wellen aus. Diese sind grundsätzlich mal ne Obermenge von Strahlung (ja, auch Licht ist eine elektromagnetische Welle ... sagt uns unser Physiklehrer). Haben wir also im Gerichtssaale nun das Elektronenhirn ohne Elektronen erfunden?
tstststs ... nenene, komische Welt!
CU/2 Hartwin
Hi,
um die Debatte um Bildrechte mit ein paar Fakten zu bereichern: Das OLG Hamm hat offenbar entschieden, dass Bilder, die ohne Lichtwirkung entstanden sind, keine Lichtbilder sein können (http://www.jurpc.de/rechtspr/20040260.htm) - auf deutsch: Am Computer erzeugte Grafiken sind keine Lichtbilder und demnach nicht urheberrechtlich geschützt. Sehe ich das richtig, dass sie demnach beliebig übernommen werden dürfen?
auch eine digitale Kamera oder ein Scanner, ein Bildschirm, Glasfaserkabel, DVD-Brenner oder Laserdrucker arbeiten mit "Licht", solche Spitzfindigkeiten gehören in den Reisswolf, so was darf nicht Schule machen, gar nicht in der Wikipedia. Ungefähr ähnlich wäre es zu sagen, dass Helio, die nicht mit Hilfe der Sonne hergestellt worden sind keine Helios mehr sind. Das ist eher was für Winkeladvokaten und allerlei zwielichtige Trittbrettfahrer. Der Urheberrecht hat einen Sinn und wenn wir andere Ziele für die Wikipedia-Inhalte haben, dann soll es nicht gleichzeitig bedeuten, dass wir das geltende Recht nicht beachten.
Gruß Ilja
On Wed, 27 Oct 2004 00:59:48 +0200 (MEST) "Ilja Lorek" ilja.lorek@gmx.net wrote:
Der Urheberrecht hat einen Sinn und wenn wir andere Ziele für die Wikipedia-Inhalte haben, dann soll es nicht gleichzeitig bedeuten, dass wir das geltende Recht nicht beachten.
Solche oeligen Verlautbarungen (wir haben doch erst Dienstag, das Wort zum Sonntag kommt samstags) uebersehen, dass es DAS geltende Recht nicht gibt und dass kaum so etwas umstritten ist wie die Auslegung des Urheberrechts. Zur Sache sollte man auch ein anderes Urteil aus diesem Jahr lesen:
http://www.fotorecht.de/publikationen/LG-HH-Digifoto-kl.pdf
Hier scheint uebrigens das Gericht von der Schutzunfaehigkeit von Satellitenfotos auszugehen, was aber laut Schulze in Dreier/Schulze, UrhR, 2004, § 72 Rdnr. 4 unter Berufung auf LG Berlin nicht zutrifft. Selbst Gerichte haben nicht selten Probleme, sich ueber den Stand des Urheberrechts zu unterrichten.
KG
Solche oeligen Verlautbarungen (wir haben doch erst Dienstag, das Wort zum Sonntag kommt samstags) uebersehen, dass es DAS geltende Recht nicht gibt und dass kaum so etwas umstritten ist wie die Auslegung des Urheberrechts. Zur Sache sollte man auch ein anderes Urteil aus diesem Jahr lesen:
http://www.fotorecht.de/publikationen/LG-HH-Digifoto-kl.pdf
Hier scheint uebrigens das Gericht von der Schutzunfaehigkeit von Satellitenfotos auszugehen, was aber laut Schulze in Dreier/Schulze, UrhR, 2004, § 72 Rdnr. 4 unter Berufung auf LG Berlin nicht zutrifft. Selbst Gerichte haben nicht selten Probleme, sich ueber den Stand des Urheberrechts zu unterrichten.
... da magst Du vielleicht wirklich Recht haben, selbst in Deiner etwas "öligen" Unrechtsbegriffsauslegung, doch die Ziele der Wikipedia sollten - nach meiner unbescheidenen Meinung - wesentlich in "Etwas-Neues-Schaffen" sein - und nicht etwa im Unterlaufen von der derzeit realexistierenden Rechtsprechung.
Ich werde Dir wahrscheinlich ein großes Geheimnis verraten: aber es gibt noch ein paar anachronische Individuen auf der Welt, die als Autoren, Künstler, Fotografen, Grafiker, Illustratoren, Designer von ihren Arbeiten zu (über)leben versuchen, die wollen doch nicht zu unseren Feinden machen, deren Feindschaft wollen wir ja auch nicht! Und vor diesen leibhaftigen Menschen habe ich persönlich immer noch bisschen mehr Respekt und Achtung als vor einem Oberlandesgericht - auch wenn seine Macht und Einfluss sicher wesentlich gewaltiger sein kann.
So weit mein "Wort für den Mittwoch"!
Ich wünsche einen guten Morgen! Ilja
Klaus Graf wrote:
solche oeligen Verlautbarungen (wir haben doch erst Dienstag, das Wort zum Sonntag kommt samstags) uebersehen, dass es DAS geltende Recht nicht gibt
Stimmt. Alles was es gibt, ist die sogenannte "gängige Rechtsprechung".
Mfg, Florian Baumann