On Wed, 27 Oct 2004 00:59:48 +0200 (MEST)
"Ilja Lorek" <ilja.lorek(a)gmx.net> wrote:
Der
Urheberrecht hat einen Sinn und wenn wir andere Ziele für
die
Wikipedia-Inhalte haben, dann soll es nicht gleichzeitig
bedeuten, dass wir
das geltende Recht nicht beachten.
Solche oeligen Verlautbarungen (wir haben doch erst
Dienstag, das Wort zum Sonntag kommt samstags) uebersehen,
dass es DAS geltende Recht nicht gibt und dass kaum so
etwas umstritten ist wie die Auslegung des Urheberrechts.
Zur Sache sollte man auch ein anderes Urteil aus diesem
Jahr lesen:
http://www.fotorecht.de/publikationen/LG-HH-Digifoto-kl.pdf
Hier scheint uebrigens das Gericht von der
Schutzunfaehigkeit von Satellitenfotos auszugehen, was aber
laut Schulze in Dreier/Schulze, UrhR, 2004, § 72 Rdnr. 4
unter Berufung auf LG Berlin nicht zutrifft. Selbst
Gerichte haben nicht selten Probleme, sich ueber den Stand
des Urheberrechts zu unterrichten.
KG