Moin Wikipedians,
ich hätte gerne ein paar Meinungen zu folgendem Fall:
Da ich für die Illustration des Artikels [[Mountainbike]] nirgendwo ein "freies" Bild in ansprechender Qualität finden konnte, habe ich einen deutschen Mountainbike-Hersteller angeschrieben und ihn um eine Bildspende gebeten - der Betreff meiner eMail war auch dementsprechend eindeutig: "Bildspende fuer Wikipedia-Artikel "Mountainbike"". In der eMail bin ich natürlich auch auf die Lizenz-Thematik eingegangen. Wörtlich:
"Für die Verwendung in der Wikipedia müsste das Bild allerdings ausdrücklich als public domain (gemeinfrei) erklärt bzw. zur Veröffentlichung unter der GNU Free Documentation License freigegeben werden [3],[4]. Es genügt leider nicht, nur die Veröffentlichung in der Wikipedia zu genehmigen. Wären Sie in der Lage (und willens) unter diesen Bedingungen ein Bild zur Verfügung zu stellen?"
Der Hersteller hat recht schnell geantwortet und schrieb mir:
"[....] einfach unter <URL> ein Bild runterladen....ganz einfach!!"
Das war, abgesehen von Anrede, Grußformel und Vollquote meiner eMail, der gesamte Inhalt der Antwort. (Den URL habe ich hier nicht zitiert, weil er vom Hersteller offenbar nicht veröffentlich wird. Unter dem angegeben URL fanden sich jedenfalls tatsächlich jede Menge Fotos.)
Meine Fragen dazu sind natürlich: darf ich die knappe Antwort des Herstellers als Genehmigung auffassen, das Bild unter der Gnu FDL oder als public domain zu veröffentlichen? Falls ja: kann ich frei entscheiden, welche der beiden Varianten ich wähle, da sich der Hersteller dazu nicht geäussert hat? Und wie wäre dann sinnvollerweise das "Bildformular" auszufüllen?
Ich bin eigentlich nicht übermäßig zimperlich, aber die ständigen Diskussionen um das Thema Urheberrechte (gerade bei Bildern) hat mich doch etwas nervös gemacht.
Bye, mxr
mxr wrote:
Meine Fragen dazu sind natürlich: darf ich die knappe Antwort des Herstellers als Genehmigung auffassen,
Hallo,
die Sache scheint mir ungefährlich, die wollen an ihren Bikes und nicht mit ihren Bildern Geld verdienen. Vielleicht ist dir mein Vorgehen auf http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Dormouse_on_hand.jpg eine kleine Hilfe. Da Wikipedia keine fest angestellten Mitarbeiter hat, in deren Aktenschrank bei Bedarf nach dem Schriftwechsel geforscht werden kann, halte ich es für sinnvoll, ein kurzes Zitat (ruhig "in indirekter Rede") unter das Bild zu setzen in der Art: "Auf meine Bitte zur Freigabe des Bildes, bei der ich ausdrücklich auf die FNU FDL, die unsere Veröffentlichungen zugrunde liegen, erhielt ich am soundsovielten von Herrn/Frau als Antwort '...'". Natürlich ohne Nennung von Emailadressen etc. So ist gewährleistet, dass wir bei Bedarf nachweisen können, nicht leichtfertig Bildmaterial geklaut zu haben, sondern die gebotene Sorgfalt haben walten lassen. Aus den Informationen zum Bild muss hervor gehen, wer wann die Genehmigung erteilte. So eine kleine Schleichwerbung per Link unter dem Bild tut uns nicht weh und freut den Spender, und wenn du dann dem Genehmiger einen Link auf den Beitrag, in dem er sein Bild bewundern kann, dürften eigentlich keinerlei Unklarheiten mehr möglich sein. Ansonsten sollte auch einmal angemerkt werden, dass das deutsche Recht speziell im Geschäftsleben (unter Kaufleuten) davon ausgeht, dass die daran beteiligten wissen, was sie tun. Wenn der Gegenüber, nachdem ihm ein 100-seitiger Vertrag vorgelesen wurde, zustimmend grunzt, ist das Geschäft zustande gekommen, mit allen im Vertrag aufgeführten Konsequenzen. Wie man im Streitfall dann nachweisen kann, dass man wirklich alles vorgelesen hat, ist sicher interessant, hier aber kein Problem.
Rainer