mxr wrote:
Meine Fragen dazu sind natürlich: darf ich die knappe
Antwort des
Herstellers als Genehmigung auffassen,
Hallo,
die Sache scheint mir ungefährlich, die wollen an ihren Bikes und
nicht mit ihren Bildern Geld verdienen. Vielleicht ist dir mein
Vorgehen auf
<http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Dormouse_on_hand.jpg>
eine kleine Hilfe. Da Wikipedia keine fest angestellten Mitarbeiter
hat, in deren Aktenschrank bei Bedarf nach dem Schriftwechsel
geforscht werden kann, halte ich es für sinnvoll, ein kurzes Zitat
(ruhig "in indirekter Rede") unter das Bild zu setzen in der Art: "Auf
meine Bitte zur Freigabe des Bildes, bei der ich ausdrücklich auf die
FNU FDL, die unsere Veröffentlichungen zugrunde liegen, erhielt ich am
soundsovielten von Herrn/Frau als Antwort '...'". Natürlich ohne
Nennung von Emailadressen etc. So ist gewährleistet, dass wir bei
Bedarf nachweisen können, nicht leichtfertig Bildmaterial geklaut zu
haben, sondern die gebotene Sorgfalt haben walten lassen. Aus den
Informationen zum Bild muss hervor gehen, wer wann die Genehmigung
erteilte.
So eine kleine Schleichwerbung per Link unter dem Bild tut uns nicht
weh und freut den Spender, und wenn du dann dem Genehmiger einen Link
auf den Beitrag, in dem er sein Bild bewundern kann, dürften
eigentlich keinerlei Unklarheiten mehr möglich sein.
Ansonsten sollte auch einmal angemerkt werden, dass das deutsche Recht
speziell im Geschäftsleben (unter Kaufleuten) davon ausgeht, dass die
daran beteiligten wissen, was sie tun. Wenn der Gegenüber, nachdem ihm
ein 100-seitiger Vertrag vorgelesen wurde, zustimmend grunzt, ist das
Geschäft zustande gekommen, mit allen im Vertrag aufgeführten
Konsequenzen. Wie man im Streitfall dann nachweisen kann, dass man
wirklich alles vorgelesen hat, ist sicher interessant, hier aber kein
Problem.
Rainer