Nein, hier möchte ich widersprechen. Es handelt sich dabei um eine
Kennzeichenverletzung. Deshalb sind die deutschen Gerichte zuständig. Per
Einstweiliger kann man da schon heute einen Titel bekommen. Den
Unterlassungsanspruch kann man auch gegen den Störer durchsetzen, der weder
vorsätzlich noch fahrlässig handelt.
Beste Grüße
AHK
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: wikide-l-bounces(a)Wikipedia.org [mailto:wikide-l-bounces@Wikipedia.org]
Im Auftrag von Mathias Schindler
Gesendet: Mittwoch, 8. November 2006 08:59
An: Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia
Betreff: Re: [Wikide-l] Müll im Namen der Wikipedia
On 11/8/06, Jörg Knappen <jknappen(a)web.de> wrote:
Verhindern
kann man so was ja leider nicht.
Doch. Wikipedia ist eine geschuetzte Marke, und damit sollte die
Herausgabe der
Domain
wikipedia-download.org moeglich sein. Fuer den Inhaber
der Markenrechte.
Ja. Zuständig dafür ist WIPO. Geschätze Dauer eines Prozesses: 6 Monate.
Mathias
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