Ivo:
Ein perfektes Orakel können wir nicht wirklich schaffen, um das Funktionieren des Systems zu überprüfen. Aber ganz unmöglich ist es nicht dies festzustellen. Eine Art Vandalbot könnte unter wechselnden Usernamen oder IP-Adressen absichtlich (mehr oder weniger leicht auffindbare) Fehler einbauen (und diese protokollieren, um sie möglichst automatisch Rückgängig machen zu können und die Korrekturen zu Verifizieren, d.h. wie oft die eingebauten Fehler entdeckt werden, bzw. wie lange sie unentdeckt bleiben).
Ein von einem Bot generierter Vandalismus müsste sich durch die Benutzer eigentlich sehr einfach erkennen lassen. Aber wer sagt denn, dass es nicht auch Leute gibt, die (testweise oder weshalb auch immer) sich besondere Mühe geben, nicht so leicht zu entdeckenden Unfug zu verfassen? Als ich mich letzte Woche mal wieder über die Wikipedia aufgeregt habe, konnte ich eine ganze Reihe Falschinformationen unterbringen, ohne dass auch nur eine einzige bis jetzt entdeckt worden wäre. Einige Beispiele: [[Knagge]], [[Konsumentenrente]], [[Philipp Meikl]] und [[Vetter]].
Eine über Rechtschreibung und Formatierung hinausgehende Prüfung überfordert offenbar die meisten Wikipedianer, wenn sich die Information nicht durch ein kurzes Googeln finden lässt. Aber wahrscheinlich kommt sogar fast alles durch, falls nicht zufällig gerade jemand, der sich die letzten Änderungen ansieht, weiß, dass es falsch ist, was umso unwahrscheinlicher ist, je spezieller das benötigte Wissen ist. Mich würde interessieren, wie ihr solchen Vandalismus verhindern wollt.
elwp@gmx.de writes:
Als ich mich letzte Woche mal wieder über die Wikipedia aufgeregt habe, konnte ich eine ganze Reihe Falschinformationen unterbringen, ohne dass auch nur eine einzige bis jetzt entdeckt worden wäre. Einige Beispiele: [[Knagge]], [[Konsumentenrente]], [[Philipp Meikl]] und [[Vetter]].
Solltest du das wirklich gemacht haben, hast du wahrscheinlich eine Straftat begangen.
Wir sollten deutlich herausstellen, daß das vorsätzliche Zerstören von Daten unter Strafe steht; das Bewußtsein dafür scheint noch nicht weit genug verbreitet zu sein.
On Friday 27 August 2004 02:23, Karl Eichwalder wrote:
elwp@gmx.de writes:
Als ich mich letzte Woche mal wieder über die Wikipedia aufgeregt habe, konnte ich eine ganze Reihe Falschinformationen unterbringen, ohne dass auch nur eine einzige bis jetzt entdeckt worden wäre. Einige Beispiele: [[Knagge]], [[Konsumentenrente]], [[Philipp Meikl]] und [[Vetter]].
Solltest du das wirklich gemacht haben, hast du wahrscheinlich eine Straftat begangen.
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, insbesondere weil es sich um ein Wiki handelt. Wenn du dich auf § 303a StGB beziehst, wird das m.E. schon an der Rechtswidrigkeit scheitern.
Viele Grüße, Marco
Marco Krohn marco.krohn@web.de writes:
Solltest du das wirklich gemacht haben, hast du wahrscheinlich eine Straftat begangen.
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, insbesondere weil es sich um ein Wiki handelt. Wenn du dich auf § 303a StGB beziehst, wird das m.E. schon an der Rechtswidrigkeit scheitern.
826 BGB, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Ist natürlich kein Strafrecht.
On Sunday 29 August 2004 03:17, Jens Müller wrote:
Marco Krohn marco.krohn@web.de writes:
Solltest du das wirklich gemacht haben, hast du wahrscheinlich eine Straftat begangen.
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, insbesondere weil es sich um ein Wiki handelt. Wenn du dich auf § 303a StGB beziehst, wird das m.E. schon an der Rechtswidrigkeit scheitern.
826 BGB, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Ist natürlich kein Strafrecht.
und wird dann gemäß § 249 I BGB zu drei Maus-clicks verurteilt, oder wie? ;-)
Viele Grüße, Marco
Marco Krohn marco.krohn@web.de writes:
826 BGB, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Ist natürlich kein Strafrecht.
und wird dann gemäß § 249 I BGB zu drei Maus-clicks verurteilt, oder wie? ;-)
Und zu Unterlassung, zu Auskunft über weiteren Vandalismus ...