On Sunday 29 August 2004 03:17, Jens Müller wrote:
Marco Krohn <marco.krohn(a)web.de> writes:
Solltest
du das wirklich gemacht haben, hast du wahrscheinlich eine
Straftat begangen.
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, insbesondere weil es sich um ein
Wiki handelt. Wenn du dich auf § 303a StGB beziehst, wird das m.E. schon
an der Rechtswidrigkeit scheitern.
826 BGB, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Ist natürlich kein
Strafrecht.
und wird dann gemäß § 249 I BGB zu drei Maus-clicks verurteilt, oder wie? ;-)
Viele Grüße,
Marco