Hallo!
Ich habe erst heute mitbekommen, dass am 17. Mai das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) beschlossen wurde. Außer teilweise in http://de.wikipedia.org/wiki/Public_sector_information findet sich dazu in Wikipedia nichts!
Dabei behandelt das Gesetz die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors - also das was aus unserer Sicht eigentlich alles frei sein sollte, wie es in den USA üblich ist. Schade, dass die Chance vertan wurde, eine Stellungnahme abzugeben und Einfluss auf den Wortlaut des Gesetzes zu nehmen :-( Leider muss sich der Verein dauernd mit Rechtsplagen und Presseanfragen herumschlagen und versucht durch Veranstaltungen wie die Wikipedia Academy gute Autoren heranzubekommen - das politische Lobbying für Freie Inhalte bleibt da leider manchmal etwas auf der Strecke, zumal es nicht so einfach ist, wie Klein-Wikipedianer sich das vielleicht vorstellt: Man muss schon verständlich auf die Politiker eingehen und Klinken putzen anstatt einfach nur mal eine Online-Unterschriftenliste auszufüllen oder einen Brief mit unverständlichem Technobabbel verschicken. Ich hoffe, dass wir uns irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft eine bezahlte Stelle für professionelles Lobbying leisten können.
Schreibt wenigstens jemand einen guten Artikel zum Gesetz?
Schöne Grüße, Jakob
Hallo alle,
zur näheren Information: Das IWG ist nur vom Bundeskabinett beschlossen worden. Das Gesetzgebungsverfahren (im engeren Sinne) ist noch nicht eingeleitet worden. Dafür müsste der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet werden. Aufgrund der derzeitigen Lage dürfte mit der parlamentarischen Debatte erst zum Jahreswechsel gerechnet werden.
Wer trotzdem schon mal lesen möchte: http://www.informationsweiterverwendungsgesetz.de/iwg-entwurf-de-20051103.pd f
Die Begründung dazu: http://www.informationsweiterverwendungsgesetz.de/iwg-entwurf-begruendung-de -20051103.pdf/
Meines Erachtens ist es noch etwas zu früh, um hier einen Artikel zu verfassen. Ich biete mich aber an, sobald es etwas konkreter wird. Man bedenke, dass aus den Ausschüssen in der Regel nichts so heraus kommt, wie es hineingelangt ist.
Grüße
AHK
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: wikide-l-bounces@Wikipedia.org [mailto:wikide-l-bounces@Wikipedia.org] Im Auftrag von Jakob Voss Gesendet: Dienstag, 27. Juni 2006 18:52 An: wikide-l; Vorstand Wikimedia DE Betreff: [Wikide-l] Und keiner hat's gemerkt?Informationsweiterverwendungsgesetz beschlossen.
Hallo!
Ich habe erst heute mitbekommen, dass am 17. Mai das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) beschlossen wurde. Außer teilweise in http://de.wikipedia.org/wiki/Public_sector_information findet sich dazu in Wikipedia nichts!
Dabei behandelt das Gesetz die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors - also das was aus unserer Sicht eigentlich alles frei sein sollte, wie es in den USA üblich ist. Schade, dass die Chance vertan wurde, eine Stellungnahme abzugeben und Einfluss auf den Wortlaut des Gesetzes zu nehmen :-( Leider muss sich der Verein dauernd mit Rechtsplagen und Presseanfragen herumschlagen und versucht durch Veranstaltungen wie die Wikipedia Academy gute Autoren heranzubekommen - das politische Lobbying für Freie Inhalte bleibt da leider manchmal etwas auf der Strecke, zumal es nicht so einfach ist, wie Klein-Wikipedianer sich das vielleicht vorstellt: Man muss schon verständlich auf die Politiker eingehen und Klinken putzen anstatt einfach nur mal eine Online-Unterschriftenliste auszufüllen oder einen Brief mit unverständlichem Technobabbel verschicken. Ich hoffe, dass wir uns irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft eine bezahlte Stelle für professionelles Lobbying leisten können.
Schreibt wenigstens jemand einen guten Artikel zum Gesetz?
Schöne Grüße, Jakob _______________________________________________ WikiDE-l mailing list WikiDE-l@Wikipedia.org http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
Hallo, Am Dienstag, den 27.06.2006, 19:21 +0200 schrieb Arnd Hüneke:
Dafür müsste der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet werden.
äää, muss nicht erst der Bundentag abstimmen?
Mit freundlichen Grüssen DaB.
"DaB." skribis:
Am Dienstag, den 27.06.2006, 19:21 +0200 schrieb Arnd Hüneke:
Dafür müsste der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet werden.
äää, muss nicht erst der Bundentag abstimmen?
Nein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland)
Zuerst darf der Bundesrat eine Stellungnahme abgeben, bevor der Bundestag das zum Diskutieren bekommt.
(Eine Ausnahme sind besonders dringliche Fälle, da geht die Zuleitung zu beiden Kammern gleichzeitig. Das scheint hier aber nicht vorzuliegen.)
Paul
Arnd Hüneke schrieb:
zur näheren Information: Das IWG ist nur vom Bundeskabinett beschlossen worden. Das Gesetzgebungsverfahren (im engeren Sinne) ist noch nicht eingeleitet worden. Dafür müsste der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet werden. Aufgrund der derzeitigen Lage dürfte mit der parlamentarischen Debatte erst zum Jahreswechsel gerechnet werden.
Na dann können wir ja noch Einfluss nehmen :-)
Wer trotzdem schon mal lesen möchte: http://www.informationsweiterverwendungsgesetz.de/iwg-entwurf-de-20051103.pd...
Die Begründung dazu: http://www.informationsweiterverwendungsgesetz.de/iwg-entwurf-begruendung-de -20051103.pdf/
Meines Erachtens ist es noch etwas zu früh, um hier einen Artikel zu verfassen. Ich biete mich aber an, sobald es etwas konkreter wird. Man bedenke, dass aus den Ausschüssen in der Regel nichts so heraus kommt, wie es hineingelangt ist.
Also stellen sich folgende Fragen:
1. Sollte der Entwurf aus unserer Sicht geändert werden? 2. An welchen Stellen sollte der Entwurf geändert werden? 3. Wie ist vorzugehen, um die Änderung zu erwirken?
Ich habe den Entwurf nur überflogen und bin kein Jurist. Grundsätzlich finde ich das Gesetzt eine schöne Sache. § 2 (2) d-f) ist blöd § 10 (2) sieht ganz gut, § 10 (3) gefährlich aus. § 11 ist auch gut. Es stellt sich die Frage, ob Informationen, die im Sinne des Gesetzes zur weitergegeben werden, auch unter GFDL gestellt werden können - denn nur dann sind sie für Wikipedia nutzbar.
Auf jeden Fall ist das IWG sehr relevant für Wikipedia - wenn noch nicht als Artikel dann für Wikipedia als Projekt zur Sammlung Freien Wissens. Deshalb würde ich mich über einen guten Artikel freuen, der auch mögliche Kritik und Anregungen enthält - gerne also POV, dann aber nicht im Artikelnamensraum.
Gruß, Jakob
Am Mittwoch, 28. Juni 2006 00:23 schrieb Jakob Voss:
Also stellen sich folgende Fragen:
- Sollte der Entwurf aus unserer Sicht geändert werden?
- An welchen Stellen sollte der Entwurf geändert werden?
- Wie ist vorzugehen, um die Änderung zu erwirken?
4. Was hat das Ding mit freien Inhalten (und damit der Wikipedia) zu tun?
Nämlich rein gar nichts. Es geht lediglich darum, dass veröffentlichte Informationen genutzt werden können, und dass das eine öffentl. Stelle das nicht grundsätzlich untersagen kann (außer in den meisten Fällen). Sie kann zudem sehr wohl für die Nutzung ein Entgelt (Kostendeckung incl. Gewinnaufschlag(!)) erheben, und das Gesetz gilt nicht für den Bereich, in dem es uns interessieren würde: kulturelle Einrichtungen und Bildung und Forschung. Bleiben also bestenfallls Geodaten, aber auch die sind heute schon gegen Gebühr (Kostendeckung + Gewinnaufschlag) verfügbar. Von Gemeinfreiheit etc. ist in dem ganzen Ding ohnehin nicht die Rede. Letztlich wird nur eine EU-Richtlinie in deutsches Recht gegossen, die in Brüssel aus dem erarbeitet worden ist, was ohnehin schon geltendes Recht in den meisten europ. Staaten (Gebührenordnungen incl.) ist. Bürokratische Beschäftigungstherapie für Juristen, ansonsten bleibt alles so wie es ist.
Uli Wikiweise - besser zu wissen
Ulrich Fuchs schrieb:
Am Mittwoch, 28. Juni 2006 00:23 schrieb Jakob Voss:
Also stellen sich folgende Fragen:
- Sollte der Entwurf aus unserer Sicht geändert werden?
- An welchen Stellen sollte der Entwurf geändert werden?
- Wie ist vorzugehen, um die Änderung zu erwirken?
- Was hat das Ding mit freien Inhalten (und damit der Wikipedia) zu tun?
Nämlich rein gar nichts. Es geht lediglich darum, dass veröffentlichte Informationen genutzt werden können, und dass das eine öffentl. Stelle das nicht grundsätzlich untersagen kann (außer in den meisten Fällen). Sie kann zudem sehr wohl für die Nutzung ein Entgelt (Kostendeckung incl. Gewinnaufschlag(!)) erheben, und das Gesetz gilt nicht für den Bereich, in dem es uns interessieren würde: kulturelle Einrichtungen und Bildung und Forschung. Bleiben also bestenfallls Geodaten, aber auch die sind heute schon gegen Gebühr (Kostendeckung + Gewinnaufschlag) verfügbar. Von Gemeinfreiheit etc. ist in dem ganzen Ding ohnehin nicht die Rede. Letztlich wird nur eine EU-Richtlinie in deutsches Recht gegossen, die in Brüssel aus dem erarbeitet worden ist, was ohnehin schon geltendes Recht in den meisten europ. Staaten (Gebührenordnungen incl.) ist. Bürokratische Beschäftigungstherapie für Juristen, ansonsten bleibt alles so wie es ist.
Irgendwie hätte ich mir von dir doch etwas mehr als diese kenn-ich-nicht-brauch-ich-nicht was-hab-ich-damit-zu-tun ist-ja-sowieso-egal-Haltung erwartet. Aber es ist ja immer einfacher, sich zu beschweren und in Fatalismus zu verfallen, anstatt qualifizierte Verbesserungvorschläge zu bringen und die vorhandenen Einflussmöglichkeiten der politischen Entscheidungsfindung zu nutzen. Ich versuche deine Äußerungen mal in verwertbare Kritikpunkte zu übersetzen:
1. Im Kommentar sollte deutlich erklärt werden, was das Gesetz mit freien Inhalten zu tun hat, damit es auch der letzte versteht.
2. Die Liste der Ausnahmefälle ist zu lang, vor allem sollten nicht generell ausgeschlossen werden
2a) kulturelle Einrichtungen
2b) Bildung und Forschung
3. Die Entgelte sind zu hoch. Ein Gewinnaufschlag ist problematisch
4. Der Begriff Gemeinfreiheit sollte im Gesetzt Aufnahme finden
Ich finde, wir sollten unsere Möglichkeiten nutzen, Einfluss auf die Legislative auszuüben, wo unsere Interessen berührt werden - Wikipedia ist inzwischen bekannt genug, so dass man sich bei Politikern mit einer durchdachten Strategie, Argumenten und einer klaren Zielsetzung durchaus Gehör verschaffen kann.
Viele Grüße, Jakob Voß
Am Mittwoch, 28. Juni 2006 09:40 schrieb Jakob Voss:
Ich finde, wir sollten unsere Möglichkeiten nutzen, Einfluss auf die Legislative auszuüben, wo unsere Interessen berührt werden - Wikipedia ist inzwischen bekannt genug, so dass man sich bei Politikern mit einer durchdachten Strategie, Argumenten und einer klaren Zielsetzung durchaus Gehör verschaffen kann.
Hat ja keiner bestritten, aber an der Stelle sind die ggf. zu bohrenden Bretter nicht nur dick, sondern auch noch aus Beton - das Gesetz zielt nicht auf freie Inhalte ab, sondern auf das Gegenteil, und am Inhalt kannst Du nichts machen, weil es sich schlicht um die polelige Umsetzung einer popeligen EU-Richtlinie handelt, die ohnehin existierende Standards nur nochmal offiziell festschreibt.
Mit Forderungen wie "Der Begriff Gemeinfreiheit sollte im Gesetz Aufnahme finden" macht man sich in dieser Situation also extremst lächerlich, weil es schlicht die falsche Baustelle ist. Genausogut könnte man sich überlegen, eine Stellungnahme zu freien Inhalten auszuarbeiten, wenn die nächste Bücherei oder das nächste Staatsarchiv einen Neubau plant - das eine hat mit dem anderen einfach nix zu tun.
Man sollte seine wenigen Kräfte auf wichtigeres und erfolgversprechenderes (bspw. auf die eindeutige Gemeinfreiheit von Scans gemeinfreier Werke, die von der öffentl. Hand durchgeführt werden, im Ggs. zur von unserem allseits geschätzen Herrn Graf zu Recht als "Copyfraud" titulierten gängigen Praxis) konzentrieren. Da wäre die Energie weitaus besser investiert.
Uli
Am Mittwoch, 28. Juni 2006 10:01 schrieb Ulrich Fuchs:
Hat ja keiner bestritten, aber an der Stelle sind die ggf. zu bohrenden Bretter nicht nur dick, sondern auch noch aus Beton - das Gesetz zielt nicht auf freie Inhalte ab, sondern auf das Gegenteil, und am Inhalt kannst Du nichts machen, weil es sich schlicht um die polelige Umsetzung einer popeligen EU-Richtlinie handelt, die ohnehin existierende Standards nur nochmal offiziell festschreibt.
Das Argument sticht nicht. EU-Richtlinien werden nicht immer 1:1 umgesetzt. Wenn es denn im Allgemeinen Einflussmöglichkeiten gibt, spricht nichts dagegen, dass es die auch hier gibt.
Ciao, Eike