Es schrieb Rainer Zenz am 15.09.2005 um 20:00:
> Aber Bilder von Dritten dürfen nicht
veröffentlicht werden, auch wenn
> der Dargestellte mit allem einverstanden ist?
Genauso. Du musst selbst fotografieren oder der
Fotograf sein
Einverständnis in die Veröffentlichung unter eine Wikipedia-konforme
Lizenz erklären.
Wie ich eben schon schrieb, könnte man das doch mal als Textvorschlag
an geeigneter Stelle festhalten - sofern nicht schon längst geschehen.
Nach dem Caroline-Urteil solltest du dich übrigens
hüten, den
Abgeordneten übern Gartenzaun zu fotografieren.
Das ist sowieso eine Art von Aufdringlichkeit, die ich hasse. Wenn der
Herr Verteidigungsminister mit seiner neuen Flamme im Schwimmbad
fotografieren läßt, ist das seine Sache, weil die Reporter bestellt
sind.
Aber jemandem in seinem Privatbereich aufzulauern, ist moralisch eine
Sauerei.
Da Didi
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Dieter Brügmann, Spandau (bei Berlin)
http://www.bruhaha.de