Es schrieb Rainer Zenz am 15.09.2005 um 20:00:
Aber Bilder von Dritten dürfen nicht veröffentlicht werden, auch wenn der Dargestellte mit allem einverstanden ist?
Genauso. Du musst selbst fotografieren oder der Fotograf sein Einverständnis in die Veröffentlichung unter eine Wikipedia-konforme Lizenz erklären.
Wie ich eben schon schrieb, könnte man das doch mal als Textvorschlag an geeigneter Stelle festhalten - sofern nicht schon längst geschehen.
Nach dem Caroline-Urteil solltest du dich übrigens hüten, den Abgeordneten übern Gartenzaun zu fotografieren.
Das ist sowieso eine Art von Aufdringlichkeit, die ich hasse. Wenn der Herr Verteidigungsminister mit seiner neuen Flamme im Schwimmbad fotografieren läßt, ist das seine Sache, weil die Reporter bestellt sind.
Aber jemandem in seinem Privatbereich aufzulauern, ist moralisch eine Sauerei.
Da Didi ---------------------------------------------------------------------- Dieter Brügmann, Spandau (bei Berlin) http://www.bruhaha.de