Die Formulierung: "in dem hier diskutierten Zusammenhang" ist sehr verdächtig. Wir müssen unbeding herausfinden, ob staatliche oder kommunale Museen öffentlicher Raum sind. Davon würde ich nach gesundem Menschenverstand erst einmal ausgehen.
Selbigen pack bitte schnell weg, wenn' um Juristerei geht. Museen gleich welcher Couleur sind kein öffentlicher Raum - es gibt eine Eintrittskontrolle, eine Hausordnung etc. Bilder aus Museen sind vom Urheberrecht geschützt, so lange der Urheber noch nicht 70 Jahre tot ist, und zudem vom Verwertungsrecht (das sich vermutlich aus dem Eigentum am Original ergeben dürfte) für neue(!) Kopien des Eigentümers (Meist das Museum), egal wie lange der Urheber tot ist.
Und bevor jemand wieder klugscheißt: Das ganze gilt auch für Galerien und auch für die Bilder, die man beim Aldi kaufen kann. Öffentlicher Raum heißt kein Dach drüber, kein Zaun drumrum und Grundbesitz gehört Kommune/Land/Bund.
Uli