Hall an alle,
ich habe heute (gestern) eine Brief erhalten, der zwar meine eigene Homepage betrifft, aber wohl auch für für Wikipedia von Bedeutung ist.
Der Brief kam von der Verwertungsgesellschft Bild-Kunst (Bonn/Berlin). Es wird darin beanstandet, dass ich auf meiner Homepage das Foto einer Skulptur, das ich 2002 in Slowenien aufgenommen habe, darstelle und mit Hinweis auf § 19a Urheberrechtsgestz auf Unterlassung und Zahlung einer Gebühr gepocht. Ich habe dem Schreiben erstmal mit Hinweis auf § 59 UrHG (Verbreitung von Abbildungen bei bleibender Aufstellung im öffentlichen Raum ist vom Urhebrrecht ausgenommen) widersprochen. Mal sehen, was dabei herauskommt.
Hat jemand auf dieser Liste schon ähnliche Erfahrungen gemacht und Hinweise, wie man damit umgeht? Wenn die das voll durchziehen, können wir uns in Zukunft wohl jegliche Abbildung von modernerer bildender Kunst (und wenn's nur zufällig ein Brunnen im einem Stadtfoto ist) sparen. Die scheinen das nämlich (vermutlich aus Gründen der Arbeitsplatzsicherung) voll durchsetzen zu wollen. Darauf deutet auch hin, dass das Schreiben so verfasst ist, dass man überhaupt erst nach einiger Recherche in der Lage ist, zu ergründen, was die wollen und wie man sich wehren kann.
Martin Zeise (Mazbln)