Klaus Graf schrieb:
Wenn es also um nutzerseitige Ansprueche geht, so muss ein Nutzer im Streitfall beweisen, dass er der Urheber ist, was auch bei angemeldeten Nutzern nicht einfach sein duerfte. Auch mit Kenntnis der IP waere ein vollgueltiger Beweis nicht zu fuehren.
Da also niemand nachweisen kann, dass die Texte von ihm sind, kann jeder damit machen was er will, da ein Kläger im Zweifel sein Urheberrecht nicht nachweisen.
Wozu also der ganze Schmonzes mit Kopien aus anderen Projekten, Hinterlegung der Versionsgeschichte im Artikel etc. wenn es nur unnötiger Aufwand ist. Dann können wir innerhalb der Projekte auch gleich Copy&Paste machen, dass würde vieles vereinfachen.
Mit sarkastischen Grüßen
Liesel