"Marco Krohn" skribis:
Ein Werk gilt als gemeinfrei (englisch public domain), wenn es keinem Urheberrecht unterliegt.
=> public domain ist nach dt. Recht _nicht_ möglich.
(das man die _Verwertungsrechte_ abtreten kann ist etwas ganz anderes)
Alles weitere findet sich in ... der Wikipedia:
Offenbar nicht ... Da steht auch etwas von "bewusster Freigabe".
Falls sich jemand sicher ist, dass diese Freigabe in Deutschland nicht möglich ist[1], kann er das dann auch in den Artikel (an passender Stelle) schreiben?
Wie sieht es hier international aus? Wenn ich in den USA auf den Schutz verzichte, gilt der hier immer noch weiter?
Paul
[1] Selbstmord ist wohl eine Möglichkeit, allerdings mit 70 Jahren Verzögerung ...