handelt, die noch unter Urheberschutz fällt. Und natürlich dürfen wir berühmte Renaissance-Bilder auf diesem Wege fotografieren und verbreiten, auch wenn uns die Museumsleitung das gerne verbieten würde.
Erik, hör doch bitte auf, so einen Müll zu verbreiten, von dem Du genau weißt, dass er nicht stimmt. Die Materie ist schon kompliziert genug, Du musst sie nicht noch komplizierter machen und etwas politisch von Manchen Gewolltes mit etwas gesetzlich Erlaubten verwechseln.
Ein Eigentümer eines Kunstwerkes kann mit seinem Eigentum machen, was er will. Wenn er entscheidet, es in einen Safe zu packen, packt er es in einen Safe. Wenn er entscheidet, es nur zum anzukucken, aber nicht zum Fotografieren aufzustellen, dann darf er das. Wenn Du's trotzdem fotografierst, fügst Du ihm einen (eventuell nicht unerheblichen) Schaden zu und für den bist Du ersatzpflichtig - sprich: Du darfst es nicht.
Hör also bitte mit solchem dem Unfug auf dieser Mailingliste auf. Sogar das moralische Recht, auf das Du Deine Forderung baust ist nicht gegeben. Die Öffentlichkeit hat die Bilder (die Heizung, die Renovierung, das Sicherheitspersonal) eben nicht bezahlt (woraus Du folgerst, dass sie's beliebig nutzen dürfte), sondern nur zu einem Teil, den anderen Teil bezahlen die Nutzer über Eintritte und sonstige Verwertung. Wer mehr nutzt, zahlt mehr.
Uli