On 17 Mar 2004 08:32:00 +0100 , Florian \ wrote:
jens.mueller@ira.uka.de (Jens Müller) schrieb:
Für Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen halte ich eine Klärung für erforderlich. Alle davon (auch Schwarz-Rot-Gold) sind AFAIK urheberrechtlich geschützt,
Nein, urheberrechtlich gerade nicht. Was willst Du an drei Farbbalken urheberrechtlich schützen?
Und selbst wenn, der Urheber ist schon lange lange tot.
Vermutlich schon. BTW: Wer ist denn der Urheber der deutschen Flagge (also welcher Student genau)????? ;-)
Aber leider gibt's da ja noch andere -rechte (siehe andere Postings).
MfG DaB.
Flups
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