On 17 Mar 2004 08:32:00 +0100
, Florian \ wrote:
jens.mueller(a)ira.uka.de (Jens Müller) schrieb:
> Für Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen
halte ich eine Klärung
> für erforderlich. Alle davon (auch Schwarz-Rot-Gold) sind AFAIK
> urheberrechtlich geschützt,
Nein, urheberrechtlich gerade nicht. Was willst
Du an drei Farbbalken
urheberrechtlich schützen?
Und selbst wenn, der Urheber ist schon lange lange tot.
Vermutlich schon. BTW: Wer ist denn der Urheber der deutschen Flagge (also welcher Student
genau)????? ;-)
Aber leider gibt's da ja noch andere -rechte (siehe andere Postings).
MfG
DaB.
Flups
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