Vor allem irgendeinen Nachweis, warum wir glauben, ein Anrecht darauf zu haben.... Also, ich versuche das mal zusammenzufassen:
Weltweiter Rechteinhaber an dem Gattungsbegriff "Wikipedia" ist die Wikimedia-Stiftung, die z.Z. von Jimbo Wales vertreten wird. Handlungsvollmacht (Duldungsvollmacht seitens Jimbo Wales) hat in Deutschland die "Interessengemeinschaft Wikipedia, Gesellschaft bürgerlichen Rechts", welche durch konkludentes Handeln der Sysops/Admins der WP im Handelsverkehr entstanden ist. Vertretungsberechtigt ist jeder Admin/Sysop als Geschäftsführer der GbR (sowie ja auch mit seinem Privatvermögen voll haftbar - das wisst Ihr aber sicher).
Die Marke "Wikipedia" wird durch die GbR im geschäftlichen Verkehr (nämlich auf der Homepage) verwendet und hat dort Verkehrsgeltung erworben. (MarkG Par. 6 (2)). Das Wikipedia-Projekt genießt weiterhin Markenschutz nach § 4 Nr.2 MarkenG. Die Bezeichnung Wikipedia ist deshalb auch als Werktitel nach § 5 III MarkenG geschützt. Der Gerichtsstand wohl ist in Deutschland, allgemein am Ort des Beklagten, hier Herr Thomas Dolezal, Langenlohe 11 in 91369 Wiesenthau: Admin-C, Tech-C und Zone-C sind ein und die selbe Person, d.h. sie unterliegen der AGB der DENIC, und die setzen einen deutschen Gerichtsstand voraus. Ggf. kann der Gerichtsstand Berlin angenommen werden, da Kurt bisher als Vertreter ohne Vollmacht von hier aus im geschäftlichen Verkehr gegenüber der Öffentlichkeit im Namen der GbR gehandelt hat.
puh, was vergessen?
Bodo - http://www.Wiska.info 030-398 348 32 & 0170-62 60 50 1
Der Schlüssel zu den Herzen der Menschen wird nie unsere Klugheit, sondern immer unsere Liebe sein.