"Agon S. Buchholz" asb@kefk.net writes:
Sascha Wildner wrote:
- Die beanstandete Liste beinhaltete ca. 16% der Artikelnamen aus
dem Brockhaus in einem Band (11.000 von 70.000), mehr oder weniger willkürlich rausgepickt (auf der Seite war angegeben, wie ich vorgegangen bin).
Wieso sollte das eigentlich eine URV sein, wenn Du eine (wie auch immer) hergestellte Auswahl vorgenommen hast?
Es kommt auf die auswahl an und auf den kontext, in dem die neue liste veröffentlicht wird. Die artikelliste im Brockhaus ist nicht wegen ihrer schöpfungshöhe geschützt sondern (möglicherweise) als datenbank (und also solche übrigens keine 70 jahre).
Wenn du also einen (wissenschaftlichen) vergleich schreibst: im B. gibt es von "foo" bis "fou" oder auch von "f" bis "fzzz" diese artikel und in der WP jede, folgende überlappungen und folgende abweichungen besonders in den bereichen "geschichte" und "computer", dann kannst du eine fortlaufende liste als beleg/zitat veröffentlichen.
Bei einer 100%-Liste könnte ich das ja noch nachvollziehen, aber bei einer Auswahl??
Eben. So spricht wahrscheinlich nichts gegen eine "liste aller dichter", zumal wenn wir diese nach "Vorname Nachname" sortieren.