Magnus schrieb:
Situation: Der Heise Verlag hat ein Forum, in dem jemand zu einer Straftat aufgerufen hat. Das Landgericht Hamburg hat nun geurteilt, dass Heise dafür haftbar ist, da sie das Posting ja vor der Veröffentlichung ja hätten prüfen können.
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg widerspricht eindeutig nicht nur den Wertungen, sondern sogar dem Wortlaut des TDG. Es ist klar, dass ab positiver Kenntnis über so einen Beitrag eine Löschpflicht besteht. Aber solange diese positive Kenntnis NICHT besteht, ist der Heise-Verlag eben noch nicht haftbar. Da der Heise-Verlag anständige Juristen hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Entscheidung in der nächsten Instanz Bestand haben wird.
Alexander Klimke (Berlin-Jurist)